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Benötigt ein Fahrrad-Heckträger in Italien eine besondere Kennzeichnung?
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12.07.2018, 15:58:52
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ADAC ADAC30.04.2018, 15:36:05
Hallo, du musst jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung mit einer Warntafel versehen. Dies gilt auch dann, wenn die Ladung weniger als einen Meter übersteht. Das Überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig. Es ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils anzubringen. Die Warntafel muss ständig quer zur Fahrtrichtung verbleiben. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Außerdem soll sie aus Blech sein und der Typengenehmigung entsprechen. Hier findest du sie in unserem Shop. Viele Grüße
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ADAC Mitglied Mann100828.04.2018, 12:10:09
https://www.reflexfolie.de/schilder/ueberlaenge-ueberbreite/italien-warntafel-aluminium-500-x-500mm?number=7001M&gclid=EAIaIQobChMIiO6E_dvc2gIVyI4YCh3MqgwZEAAYASAAEgJBOfD_BwE Moin, siehe dir den Link an. In Italien sind die Bußgelder sehr hoch, also nicht ohne Beschilderung fahren. Gruß Manni
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Super-User Pana30.04.2018, 18:09:46
ja die Frage wurde gleich 2x gestellt, meine damalige Antwort dazu blieb bisher auch ohne Rückmeldung des Fragestellers (Klick)
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ADAC Experte Greenwalker12.07.2018, 17:29:08
In Österreich ist das hintere Ende der Ladung, wenn sie das Fahrzeug mehr als 1 m überragt, deutlich zu kennzeichnen und bei Dunkelheit mit einer weißen Tafel mit rotem Rand aus rückstrahlendem Material zu versehen. Wird dabei die größte Breite des Fahrzeuges (gemessen bis zu den Außenrändern der Seitenspiegel) überragt, müssen bei Dämmerung, Dunkelheit oder witterungsbedingt schlechter Sicht zusätzliche Leuchten und Rückstrahler angebracht sein. Mit diesem Rückstrahler muss, wenn er nach hinten gerichtet ist, rotes Licht rückgestrahlt werden können. Aber wie gesagt nur bei Überbreite des Fahrradträgers. Schöne Grüße, Greenwalker
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