• Voting erstellen
  • Blog erstellen
  • Frage stellen
  • Voting erstellen
  • Blog erstellen
  • Frage stellen

Erstelle jetzt dein Voting!

Du musst dich erst anmelden, um einen Beitag zu erstellen.

Erstelle jetzt deinen Blog-Eintrag!

Du musst dich erst anmelden, um einen Beitag zu erstellen.

Stelle hier deine Frage an die Community

Du musst dich erst anmelden, um einen Beitag zu erstellen.
  • Inhalte
      • Alle Inhalte
      • Votings
      • Fragen & Antworten
      • Blogs
      • Themenwelten
      • Aktionen
      • Profiltypen
      • über uns

      1. Urlaub und Reise

        Ihr seid urlaubsreif, wisst aber noch nicht, wohin die Reise gehen soll? Dann seid ihr dieser Themenwelt...
      2. e-Mobilität

        Ist e-Mobilität die Zukunft? In der ADAC Community könnt ihr darüber diskutieren. Egal...
      3. Abgas- und Dieselproblematik

        Seit dem Bekanntwerden von Manipulationen bei der Emissionskontrolle in Diesel-Fahrzeugen des VW Konzerns...
  • Inhalt erstellen Erstellen
      • Voting erstellen
      • Blog erstellen
      • Frage stellen
  • Registrieren
  • Login
  • Login

eCall Mein Auto wurde am 29.03.2018 ins Autohaus geliefert .Zugelassen wird es am 6.04.2018

Malte007
05.04.2018, 11:36:11
  • Views 2,4K
  • Antworten 2
  • Kommentare 0

eCall Mein Auto wurde am 29.03.2018 ins Autohaus geliefert .Zugelassen wird es am 6.04.2018

eCall Meine Frage lautet ,bin ich dazu verpflichtet dieses E Call im Auto zuhaben muss ich das von meiner eigener Tasche Zahlen oder wäre der Autolieferant dafür zuständig das ich sowas schon im Auto habe. Wie erwähnt wurde das Auto am 29.03.2018 geliefert aber der Fahrzeugbrief war noch nicht eingetroffen,deshalb wird das Auto erst am 06.04.2018 zugelassen. Wer weis was drüber

Teile die Frage!

Beitrag melden
    Frage kommentieren

    Beste Lösung

    ADAC Experte Jan
    05.04.2018, 12:21:19

    1

    Hallo Malte007,

    die Pflicht gilt erst für Fahrzeuge mit Typgenehmigung ab dem 1.4.2018. Die Typgenehmigung ist nicht mit der Erstzulassung zu verwechseln. Dein Fahrzeug hat entweder schon eCall, dann ist es ja eh kein Problem, oder, wenn es keins hat, brauchst du es auch nicht. Die Typgenehmigung beantragt der Hersteller, bevor es beim Händler angebot wird und dann hält die eigentlich ewig. Neue gesetzliche Anforderungen wie beispielsweise eCall führen nicht zum erlöschen bereits erteilter Typgenehmigungen.

    alles zu eCall findest du auch hier

    Beitrag melden
      Antwort kommentieren
      • Cappochino
        05.04.2018, 18:46:55

        1

        Ob Dein Auto nach dem 1.4. Neu typzugelassen (homologiert) wurde, kann Dir dein Verkäufer erklären. Da du es ja bereits bestellt hast, ist es mit Sicherheit vor dem 1.4. Typzugelassen worden.

        Meine Erfahrungswerte sind, dass die meisten Fahrzeug-Hersteller nur wenige Modelle in einem Jahr neu homologieren.

        Ältere Fahrzeuge müssen nicht neu typzugelassen werden. Selbst bei Modellüberarbeitungen ist eine erneute Typzulasung nicht zwingend erforderlich.

        Beitrag melden
          Antwort kommentieren
        Möchtest du auf die Frage antworten? Dann melde dich bitte zuerst an.
        Anmelden

        Wähle ein Bild

        Bild hochladen

        Bildformate: image/gif, image/jpeg, image/jpg, image/png

        Max. Dateigröße: 10 MB

        URL Informationen hinzufügen

        Hier kannst du URL Informationen hinzufügen

        So wird es aussehen

        Themen

        • ecall Call Notruf 1
        • eCall Notruf Sicherheit 2

        Weitere Beiträge

        Frage Sind "nachrüstbare" Geräte, wie z.B. "Seecode 20183 eCAll SOS Charger" funktionsgerecht?

        • Views 1,4K
        • Antworten 1
        • Kommentare 0

        Frage Wie wird beim e-Call die Datensicherheit bzw. Zugangssicherheit gewährleistet?

        • Views 3,2K
        • Antworten 5
        • Kommentare 0

        Bleib dran

        Folge diesem Beitrag und erhalte Benachrichtigungen bei neuen Antworten und Kommentaren!
        Einloggen und folgen

        Ähnliche Beiträge

        1. Frage Erlischt durch Deaktivierung des eCalls die Betriebserlaubnis?

          • Views 16,8K
          • Antworten 18
          • Kommentare 54
        2. Frage Muss mein neues Fahrzeug das E-Call haben?

          • Views 3,3K
          • Antworten 3
          • Kommentare 0
        3. Frage E-Call auch in den älteren Autos Pflicht?

          • Views 4,3K
          • Antworten 4
          • Kommentare 0
        4. Frage 'Mehrwertdienste' der Hersteller werden mit eCall-Technik am Markt etabliert. Ist das OK?

          • Views 2,3K
          • Antworten 2
          • Kommentare 0
        5. Frage Wie sichere ich mein Fahrrad am besten vor Diebstahl?

          • Views 4,8K
          • Antworten 5
          • Kommentare 0
        6. Frage Muss das Radio bei einer e-Call-Verbindung eingeschaltet sein?

          • Views 1,8K
          • Antworten 1
          • Kommentare 0

        Neue Fragen

        1. Frage Abstandhaltung zu Radfahrern

          • Views 32
          • Antworten 0
          • Kommentare 0
        2. Frage Leihfrist des Mietwagens nach Panne verlängern?

          • Views 41
          • Antworten 0
          • Kommentare 1
        mehr aktuelle Fragen

        Stelle hier deine Frage an die Community

        Du musst dich erst anmelden, um einen Beitag zu erstellen.
          Weihnachtsgewinnspiel 2019
          Jetzt mitmachen
          1. sponsored by
            PiNCAMP
          Wer campt am schönsten?
          Ergebnis ansehen
        • ADAC.de
        • Community-Informationen
          • Netiquette
          • Über uns
        • Impressum
        • Datenschutzinformation
        • Nutzungsbedingungen
        • Inhalte
          • Alle Inhalte
          • Votings
          • Fragen & Antworten
          • Blogs
          • Themenwelten
          • Aktionen
          • Profiltypen
          • über uns
        • Inhalt erstellen Erstellen
          • Voting erstellen
          • Blog erstellen
          • Frage stellen
        • Registrieren
        • Login
        Bildbearbeiter