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eCall Mein Auto wurde am 29.03.2018 ins Autohaus geliefert .Zugelassen wird es am 6.04.2018

Malte007
05.04.2018, 11:36:11
  • Views 1,4K
  • Antworten 2
  • Kommentare 0

eCall Mein Auto wurde am 29.03.2018 ins Autohaus geliefert .Zugelassen wird es am 6.04.2018

eCall Meine Frage lautet ,bin ich dazu verpflichtet dieses E Call im Auto zuhaben muss ich das von meiner eigener Tasche Zahlen oder wäre der Autolieferant dafür zuständig das ich sowas schon im Auto habe. Wie erwähnt wurde das Auto am 29.03.2018 geliefert aber der Fahrzeugbrief war noch nicht eingetroffen,deshalb wird das Auto erst am 06.04.2018 zugelassen. Wer weis was drüber

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    Beste Lösung

    ADAC Experte Jan
    05.04.2018, 12:21:19

    1

    Hallo Malte007,

    die Pflicht gilt erst für Fahrzeuge mit Typgenehmigung ab dem 1.4.2018. Die Typgenehmigung ist nicht mit der Erstzulassung zu verwechseln. Dein Fahrzeug hat entweder schon eCall, dann ist es ja eh kein Problem, oder, wenn es keins hat, brauchst du es auch nicht. Die Typgenehmigung beantragt der Hersteller, bevor es beim Händler angebot wird und dann hält die eigentlich ewig. Neue gesetzliche Anforderungen wie beispielsweise eCall führen nicht zum erlöschen bereits erteilter Typgenehmigungen.

    alles zu eCall findest du auch hier

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      • Cappochino
        05.04.2018, 18:46:55

        1

        Ob Dein Auto nach dem 1.4. Neu typzugelassen (homologiert) wurde, kann Dir dein Verkäufer erklären. Da du es ja bereits bestellt hast, ist es mit Sicherheit vor dem 1.4. Typzugelassen worden.

        Meine Erfahrungswerte sind, dass die meisten Fahrzeug-Hersteller nur wenige Modelle in einem Jahr neu homologieren.

        Ältere Fahrzeuge müssen nicht neu typzugelassen werden. Selbst bei Modellüberarbeitungen ist eine erneute Typzulasung nicht zwingend erforderlich.

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