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Eingangsbestätigung für Musterfeststellungsklage ?

Dieselfahrer0221
01.12.2018, 09:29:32
  • Views 6,9K
  • Antworten 33
  • Kommentare 24

Eingangsbestätigung für Musterfeststellungsklage ?

Warum schafft es das Bundesamt für Justiz nicht eine automatisierte Eingangsbestätigung bei Anmeldung zur Musterfeststellungsklage an den Absender zu versenden ? Ich weiß nicht, ob meine Anmeldung nun erfolgreich ist. Das sollte doch im Zuge der Digitalisierung zumindest ein Bundesamt technisch auf die Reihe bekommen. Das bekommt ein 6 jähriger hin. Sofern ich in den nächsten Tagen keine Antwort vom Bundesamt erhalte, werde ich es nochmals per Fax und Einschreiben/Rückschreiben versenden. Hat jemand von Euch eine Eingangsbestätigung erhalten ?

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  1. Ich habe auch noch keine schriftliche Bestätigung erhalten. Habe es am ersten möglichen Tag abgeschickt. Warum die das nicht automatisiert per Mail machen, verstehe ich nicht,
    Lieben Gruß
    - von ADAC Mitglied WolfgangW4 11.12.18, 18:24

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  • Dieselfahrer0221
    05.12.2018, 13:24:29

    3

    142 Personen haben meinen Beitrag gelesen und keiner hat an der Musterfeststellungsklage teilgenommen oder will seine Erfahrung teilen ?

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    1. Hallo Dieselfahrer, habe nun auch teil genommen abgeschickt über mein eigenes eMailfach als Anhang, da habe ich dann schon mal eine Bestätigung des Absendens, werde dann berichten was kommt! - von Monamie 09.12.18, 13:52 Bearbeitet

    2. Hallo, genau so hatte ich es ja auch gemacht da es aus dem Dokument heraus selbst nicht funktionierte. Ich hatte es auch per Mail mit Anhang so wie der ADAC es schreibt in der Anleitung welcher Betreff und welcher Text stehen sollte. Nur bisher kam ja nix. - von ADAC Mitglied AndreasG3 09.12.18, 15:45

    3. Habe einen Skoda Yeti, das beste Auto seit meinem Jetta, und Bora, er braucht aber noch weniger nur 5,2 l Diesel auf 100 Km, der Automatik 5,4l und spart mir manches Hotelzimmer! ;-) - von Monamie 09.12.18, 15:58

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  •  ADAC ADAC
    05.12.2018, 19:31:30

    2

    Hallo Dieselfahrer0221, das Bundesamt für Justiz verschickt nach der Eintragung eine schriftliche Bestätigung. Diese schriftliche Bestätigung erfolgt nur per Post, nicht online oder per E-Mail. Mit der Bestätigung erhältst du ein Geschäftszeichen, unter dem deine Anmeldung eingetragen ist.

    Wichtig: Diese schriftliche Bestätigung sollte wie eine Urkunde sorgfältig aufbewahrt werden.

    Weitere Infos findest du hier . Viele Grüße

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    1. Hallo. Vielen Dank für die Info. Ich habe am 19.12.18 eine Mail erhalten, in der stand:

      "Ihre Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister ist eingegangen und wird bearbeitet. Sobald die Eintragung vorgenommen wurde, erhalten Sie noch eine schriftliche Bestätigung".

      Kann es sein, dass die schriftliche Bestätigung so lange dauert?
      Viele Grüße
      - von Mary72 27.01.19, 12:34

    2. Hallo Mary, es liegen keine Informationen vor, wann genau die schriftliche Bestätigung der Eintragung in das Klageregister durch das Bundesamt für Justiz verschickt wird. Derzeit ist wohl mindestens von mehreren Wochen auszugehen. Viele Grüße - von  ADAC ADAC 29.01.19, 10:29

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  • Dieselfahrer0221
    13.12.2018, 13:40:52

    1

    @ Old Shurehand:

    Dann viel Glück. Mit einem Einwurfschreiben hast Du immer noch keine Post und somit kein Geschäftszeichen.

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    1. Darum geht es nicht. Wichtig ist, dass ich nachweisen kann, dass mein Antrag auf Eintragung ins Klageregister rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist gestellt wurde. - von Old Surehand 13.12.18, 14:32

    2. Die Musterfeststellungsklage wurde für Verbraucher geschaffen welche keine Rechtsschutzversicherung haben und sich keinen Anwalt nehmen wollen oder leisten können. Wenn Du keine Post vom BfJ bekommst, wie willst Du dann ohne Anwalt mit Deinem Einschreiben weiter vorgehen ? - von Dieselfahrer0221 13.12.18, 15:05

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  • Old Surehand
    13.12.2018, 21:32:08

    1

    Ich sehe es ja genau so. Ein Anachronismus, der auch noch Geld und Nerven kostet. Drücken wir uns und allen Mitklägern die Daumen.

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    1. Dieselfahrer0221
      05.12.2018, 21:42:58

      0

      Hallo ADAC, vielen Dank für Deine Antwort. Wie lange dauert es bis man per Post eine Antwort bekommt ? Ich warte jetzt über 2 Wochen auf eine Antwort. Ich habe beim BfJ angerufen und man sagte mir, daß viele (ca 30.000) Leute sich bereits angemeldet haben und es deswegen etwas dauern kann. Ich sagte, daß es ein Grund mehr ist, um eine automatische Eingangsbestätigung zu versenden. Da nun die Zeit abläuft, werde ich das Formular selber zum Bundesamt für Justiz in Bonn bringen und mir den Eingang schriftlich bestätigen lassen. Bisher habe ich es per Button im Formular (Email senden) versendet und auch mit eigener Email-Adresse versendet. Dann habe ich es noch per Fax und per Einschreiben geschickt. Leider bis heute keine Reaktion. Den Link für die Infos habe ich vor 2 Wochen bereits gelesen. Dort steht nichts von einer Eingangsbestätigung. Lediglich daß der Eintrag im Register eingetragen ist. Bekommt man auch Post, wenn z.B. nicht alle obligatorischen Felder ausgefüllt werden ? Viele Grüße

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      1. ADAC Mitglied AndreasG3
        07.12.2018, 15:28:28

        0

        Hallo,

        auch ich habe bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Ich habe aus dem Dokument selbst heraus mit dem per Mail senden Button es nicht senden können, da hat es immer einen Fehler angezeigt. Ich habe es am 28.11. dann an die Mail Adresse gesendet die in der Fehlermeldung stand. Dann hatte ich im ADAC Formular gesehen das ein bestimmter Text und Betreff stehen sollte wenn man es per Mail sendet,also habe ich es am 29.11. nochmal gesendet. Es ist zwar jetzt noch nicht so lange her, aber so hänge ich jetzt in der Luft ob es eingegangen ist oder nicht , oder ob es gelöscht wurde weil es 2x gesendet wurde. Klar wird es einen großen Andrang geben, aber eine zeitnahe Bestätigung sollte eigentlich wirklich kein Problem darstellen.

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        1. Dieselfahrer0221
          07.12.2018, 20:28:41
          Bearbeitet

          0

          Hallo AndreasG3,

          ich frage mich ob überhaupt schon jemand Post vom BfJ bekommen hat !

          Ich werde es nochmal per Einschreiben/Rückschein versenden. Da ich in Bonn wohne könnte ich auch zum BfJ selber fahren und es dort abgeben wenn ich dann eine Bestätigung erhalte. In den Medien wird auch gesagt, daß sich schon 30.000 Leute angemeldet haben. Seltsam, woher wissen die, daß sie angemeldet sind? Ich habe mich bereits am ersten Tag, als die Musterfeststellungsklage online war, angemeldet und bis heute keine Bestätigung oder Post erhalten. Es wird in der Politik von Digitalisierung gesprochen und das Bundesamt schafft es nicht mal eine Eingangsbestätigung automatisiert zu versenden.

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          1. ADAC Mitglied AndreasG3
            07.12.2018, 21:32:57

            0

            sollen es nicht schon über 81000 Anmeldungen sein ? Meine ich Heute irgendwo gelesen zu haben. War eigentlich vorauszusehen das so ein Andrang kommen wird, da kann man erst mal nur warten ob eine Bestätigung kommt.

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            1. Dieselfahrer0221
              08.12.2018, 03:06:26

              0

              Warten ? Klar, am 31.12.2018 sind alle Ansprüche gegenüber VW erloschen. Dann warte mal ab bis Du Post bekommst. Sorry, aber das ist eigentlich wichtig wenn Du als Verbraucher Deine Rechte durchsetzen möchtest. Aber vielleicht spielt das BfJ ja mit Absicht auf Zeit damit sich weniger Leute anmelden können. Einen Autoresponder für Email ist in 3 Minuten eingerichtet. Die Autolobby sitzt halt überall.

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              1. Schrat
                08.12.2018, 12:42:47

                0

                Ich kann das oben geschriebene nur Bestätigen! Ist es wirklich so schwer, eine Bestätigungs-Mail zum Bestätigen des Mail-Eingangs automatisiert zu versenden? Das schafft heute jeder 9-jährige in 5 min. Warum kann sich der Verantwortliche nicht vorstellen, das bei solch einer Aktion, die auch noch fristgemäß ablaufen muss, der Absender ohne Rückmeldung / Eingangsbestätigung auf Ultra-Heißen Kohlen sitzt, weil er nicht weiss, ob seine Mail angekommen und somit fristgerecht bearbeitet werden kann? Digitalisierung 4.0 sieht dann wohl anders aus. Was paasiert daher zur Zeit? Da alle im Unklaren bleiben, wird das Bundesamt jetzt auf allen erdenklichen Kanälen (Post, Fax, pers. Abgabe, Telefon etc.) mit ein und dem selben Antragsformular bombardiert. Damit ist dann die Vollbeschäftigung der Beamten für die nächsten Jahre gesichert. Horrido!

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                1. Per Mail vor 2 Wo. raus, keine Antwort.
                  Bringt es mir Sicherheit, dabei zu sein, wenn ich das Formular per Einschreiben-Einwurf schicke, oder zählt nur die "Eingangs- und Registrierungs- Urkunde" vom BfJ?
                  Was sagen die ADAC-Juristen zur sooo schleppenden Beantwortung/Registrierung des BfJ?
                  VW/Audi/Seat/Skoda freuen sich sicher, wenn weniger Wutbürger registriert sind.
                  Was macht unser ADAC, um uns hier zu unterstützen?
                  Es sind ja nur ein paar verärgerte PKW-Besitzer... nur 81k oder 82k, oder sind es schon über 100k?
                  Ich werde nä. Woche ebenfalls nochmals per Mail und zus. per Fax und Einschreiben-Einwurf meine Klagebeteiligung schicken.
                  - von ADAC Mitglied GotthardF 08.12.18, 17:22

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              2. Monamie
                09.12.2018, 14:02:36
                Bearbeitet

                0

                Ich habe diese Woche schon vom Kraftfahrtbundesamt Flensburg das Angebot zum Autotausch bekommen, die 3 D Firmen BMW , Mercedes und Vw sind dabei, jedoch gibt es die höchste Tauschsumme nur für die teuersten der Angebotsmodelle bis 7500,-- zb für den Superb Skoda, ich würde mir doch aber lieber von einem anderen Hersteller, zB den Neuen Sion von Sonomotors Solarauto bestellen, den gibt es aber erst 2019 ;-((!

                Beitrag melden
                1. Das handelt sich doch bestimmt um den Brief den Personen bekommen die in den Intensiv belasteten Städten inklusiver Umkreis wohnen,oder? Ich hatte auch vor kurzem versucht mein Fahrzeug in Zahlung zu geben, ich sollte aber auf diesen Brief vom KBA warten da dieser als Nachweis dient. Ich interessierte mich für einen Golf Variant Jahreswagen und wollte meinen Euro 5 Golf Variant in Zahlung geben wofür es ja zumindest die Wechselprämie geben würde. Zur Antwort erhielt ich folgendes " Wir sind von der Geschäftsleitung angewiesen wurden keine Euro 5 Diesel zur eigenen Vermarktung mehr in Zahlung zu nehmen. Diese gegen wir an Unsere Gebrauchtwagenaufkäufer weiter " . Dann kam eine Zahl als Angebot wo ich nicht wusste ob ich wütend oder traurig werden sollte. Es handelte sich übrigens um ein VW Autohaus. Auch andere Wege bei Mercedes brachten nix, und über meinen Arbeitgeber ( nicht aus der Autoindustrie ) mit Prozenten einen Neuwagen leasen ist schön und Gut, nur wäre das mit einem Euro 4 - von ADAC Mitglied AndreasG3 09.12.18, 15:53

                2. einfacher da viel mehr Rabatt. Euro 5 Prämien sind nur Augenwischerei und in Zahlung nehmen die ja nix oder wollen es am besten geschenkt haben. Aber kräftige Preise für deren Produkte können sie aufrufen. Ich hatte das jetzt einige Zeit versucht, und momentan aufgegeben, zumal man ja gar nicht weiß was man als Alternative nehmen soll um nicht auch bald wieder mit Fahrverboten konfrontiert zu werden. Auch die neuen WLTP Einstufungen müssen einkalkuliert werden bei einer Neuanschaffung. Haben wir gerade selbst erlebt da wir einen Golf schon veräußert und ein anderes Fabrikat als Neuwagen geleast haben. Arbeitskollege mit selben Motor ( Benziner ) aber jetzt 1 Jahr alt bezahlt 68.- Steuer, wir mit Neuwagen November 2018 selber Motor zahlen 162.- Steuer! Von den neuen Dieseln will ich gar nicht erst anfangen, hatte ich schon durchgesehen und war entsetzt. - von ADAC Mitglied AndreasG3 09.12.18, 16:01

                3. Ja, das stimmt... wehmütig. Was brauchst Du denn für Autos?
                  Hast Du schon den Sion gesehen? Es gibt da Videos von. Läuft mit e strom und Solarstrom. Und soll nur 16.000 Grundpreis kosten.

                  Ich habe mal in einem Pellet magzin, das kostenlos kam, dass in Schweden ein Pelletverbrennmotor gebaut wurde bei Karlstadt www.precer.com
                  http://www.precer.com/Files/Precer_Group_BioRacer_two_Data_Sheet_B.pdf
                  davon las oder hörte ich auf Nachfrage selbst dort nichts.

                  Ich behalt mein Auto erst mal.
                  - von Monamie 10.12.18, 00:10 Bearbeitet

                Antwort kommentieren
              3. Dieselfahrer0221
                10.12.2018, 16:46:16

                0

                Um mal wieder zum Thema "EINGANGSBESTÄTIGUNG" zu gelangen:

                Der ADAC hat eine Anleitung für das Ausfüllen der Musterfeststellungsklage online. Darin "stand" bisher folgendes:

                " Sie erhalten gleich nach Absenden der Mail eine Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist. Nach einigen Tagen kommt dann per Post die Bestätigung der Eintragung. Heben Sie sich diesen Brief gut auf, nur so sichern Sie sich Ihre Schadenersatzansprüche!"

                Dies wurde bereits abgeändert vom ADAC. Der neue Text lautet so:

                "Sie erhalten per Post die schriftliche Bestätigung der Eintragung. Heben Sie sich diesen Brief gut auf, nur so sichern Sie sich Ihre Schadenersatzansprüche!"

                Sollte diese Musterfeststellungsklage nicht kundenfreundlich zu erstellen sein ? Wenn selbst der ADAC mit seinen Hinweisen falsche Informationen gibt, wie soll es der Kunde wissen ?

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                1. Super, das ganze scheint ja richtig gut zu funktionieren ;-) . Man hängt in der Luft, weiß nicht was Sache ist und die Uhr läuft in etwa 3 Wochen ab um seine Ansprüche fristgerecht zu stellen. Nur komisch das man nirgends etwas ähnliches liest ob schon Jemand was bekommen hat oder auch wartet wie wir. Ich kann mir nicht vorstellen das das alle so hinnehmen. - von ADAC Mitglied AndreasG3 11.12.18, 12:44

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              4. Dieselfahrer0221
                11.12.2018, 16:34:00
                Bearbeitet

                0

                Hallo AndreasG3,

                verstehe das auch nicht. Vielleicht haben andere bereits Post vom BfJ erhalten und schauen ins Forum nicht mehr rein. Ich werde noch ein Einschreiben/Rückschreiben versenden und es noch persönlich beim BfJ abliefern. Telefonische Anfrage kann man sich sparen, denn man wird immer vertröstet daß man auf Post warten soll. Wie lange soll ich darauf warten ? Bis nächstes Jahr ? Und dann heißt es, wir haben nichts erhalten von Ihnen. Ätsch.

                Wie war das noch mit der Digitalisierung in Deutschland ? Ein Bundesamt was nicht mal einen Autoresponder für eine Eingangsbestätigung aktivieren kann ist echt blamabel.

                Übrigens wurde die Email-Adresse des BfJ auch bereits geändert. Vorher sollte das Anmeldeformular an klageregister@bfj.bund.de gesendet werden. Jetzt wird auf die Email-Adresse in der Fußnote des Anmeldeformulars hingewiesen. Diese lautet jetzt *klageregister_2018_2@bfj.bund.de*

                Komme mir als Verbraucher sehr verarscht vor. Habe das Anmeldeformular auch an die neue Email-Adresse versendet. Aber auch dann erhält man keine Eingangsbestätigung. Nicht mal eine Lesebestätigung erhalte ich welche ich bei Versand der Email angefordert habe.

                Die Presse berichtet über jeden Scheiss was das Dieselfahrverbot angeht. Aber wenn es um die Verbraucher geht, dann geht sowas unter. Deutschland ist wirklich ein Entwicklungsland geworden. Traurig aber wahr.

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                1. An diese Adresse : klageregister_2018_2@bfj.bund.de hatte ich es von Anfang an gesendet da diese in der Fehlermeldung angezeigt wurde, aber diese Adresse stand auch in der Anleitung vom ADAC wo man das Formular per Mail hinsenden soll. Zumindest scheint es überhaupt mal Schreiben zu geben. Da es Stand Gestern jetzt wohl über 131000 Eintragungen sind haben die wohl gut zu tun... Ich hatte es am 28. und 29.11. gesendet, also jetzt gute 2 Wochen. - von ADAC Mitglied AndreasG3 12.12.18, 13:47

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              5. ADAC Mitglied GotthardF
                11.12.2018, 19:31:45

                0

                Hallo zusammen, Eingangsbestätigung kam heute, auf Recyclingpapier gedruckt. Ausgangsdatum lt. Schreiben 05.12.18, 8 Tage nach meinem Mail. Somit eine sehr lange Postlaufzeit. Bin gespannt, was bei der Klage raus kommt und insbes., was VW dann macht. Wahrscheinlich sind wir wieder die Dummen. Gruß, G.F.

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                1. Dieselfahrer0221
                  11.12.2018, 21:07:47

                  0

                  Bei mir sind schon 14 Tage her seit meiner Email. Glaube nicht, dass dies der Laufzeit der Post zuzurechnen ist.

                  Beitrag melden
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                  1. ADAC Mitglied DanielR
                    11.12.2018, 22:52:52

                    0

                    Hallo! Ich habe mich auch am ersten Tag angemeldet und ebenfalls noch keine Eingangsbestätigung erhalten. ADAC, wie soll man sich jetzt verhalten?

                    Beitrag melden
                    1. Hallo DanielR, das Bundesamt für Justiz verschickt keine automatisch generierten Antwortmails. Man erhält also keine Bestätigung, wenn man seine Anmeldung online absendet. Die Bestätigung folgt nach unseren Erfahrungen in ca. 2-3 Wochen per Post. Wer keine Bestätigung erhält, sollte sich direkt an das BfJ wenden: Kontaktdaten unter bundesjustizamt.de. Viele Grüße - von  ADAC ADAC 12.12.18, 12:31

                    2. Heute per Mail auc h die Info ethalten, das Anmeldung erfolgt ist.
                      Schriftliche Bestätigung der Anmeldung habe bereits vor Tagen erhalten.
                      Mühlen mahlen seeeeehr langsam.
                      - von ADAC Mitglied GotthardF 15.12.18, 17:50

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                  2. Dieselfahrer0221
                    12.12.2018, 12:43:44
                    Bearbeitet

                    0

                    Hallo ADAC,

                    bei mir ist es fast 3 Wochen her, daß ich mein Formular online und auch per Email versendet habe. Das BfJ zu kontaktieren bringt -gar nichts- . Ich habe dort angerufen und man wird nur vertröstet. Somit nochmals die Frage: Wie ist hier also weiter vorzugehen ?

                    Beitrag melden
                    1. Hallo Dieselfahrer0221, wir können nur das wiedergeben, was das BfJ kommuniziert. Gut möglich, dass sich die Bearbeitung bzw. der Versand der Bestätigung aufgrund der vielen Anfragen aktuell hinauszögert - der ADAC kann leider keinen Einfluss darauf nehmen. Wir hoffen auf dein Verständnis. Viele Grüße - von  ADAC ADAC 12.12.18, 14:11

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                  3. Old Surehand
                    12.12.2018, 14:41:28

                    0

                    @ ADAC-Team: Gibt es denn eine Einschätzung, ob die bloße elektronische Sendebestätigung ggf. vor Gericht Bestand hätte? Falls eine Eingangsbestätigung des BfJ bis 31.12.2018 nicht vorliegt ist doch das für die Betroffenen eine ganz entscheidende Frage.

                    Beitrag melden
                    1. Hallo Old Shurehand, eine Sendebestätigung wird in der Regel nicht ausreichen, um den erforderlichen Nachweis des Zugangs der Mail beim Bundesamt für Justiz zu erbringen. Zwar kann angenommen werden, dass eine Fehlermeldung erfolgt, wenn die Mail nicht zugestellt werden konnte. Auch zeigt die Zahl der mitgeteilten hohen fünfstelligen Zahl der Registrierungen, dass der Bundesserver, auf den das BfJ zugreift, soweit zu funktionieren scheint.

                      Willst du absolut sicher gehen, solltest du rechtzeitig vor Jahresende das ausgefüllte Anmeldformular ausdrucken und nachweisbar – also durch Einschreiben – auf den Postweg bringen:

                      Bundesamt für Justiz, Register für Musterfeststellungsklagen, 53094 Bonn

                      Viele Grüße
                      - von  ADAC ADAC 13.12.18, 09:20

                    2. Ok, vielen Dank. So werde ich es machen, falls bis 28.12. keine Post kommt.
                      Das BfJ sollte diese Debatte zum Anlass nehmen, für künftige Musterfeststellungsklagen ein geeignetes Verfahren zu entwickeln. So ist der Verdruss groß und alle möglichen Verschwörungstheorien werden erst noch befeuert.
                      - von Old Surehand 13.12.18, 12:25

                    Antwort kommentieren
                  4. Dieselfahrer0221
                    13.12.2018, 10:54:37

                    0

                    Soviel zum Thema "Digitalisierung in Deutschland".

                    Ich habe einen anderen Verdacht. Womöglich werden viele Anmeldungen vom BfJ aussortiert welche nicht den Ansprüchen der Musterfeststellungsklage entsprechen.

                    Darüber hinaus werden wohl zusätzlich alle Anmeldungen deren Besitzern von Autos mit Kaufdatum nach dem 18. September 2015 aussortiert. Grund: Der Käufer war laut Rechtssprechung beim Zeitpunkt des Kaufs über den Dieselskandal von VW informiert. Wenn diese Anmeldungen zur Musterfeststellungsklage hinzugefügt werden, könnte der Ausgang der Musterfeststellungsklage zu Gunsten von VW entschieden werden.

                    Dennoch sollten die Besitzer von Autos deren Kauf nach dem 18. September 2015 statt fand zumindest informiert werden wenn sie nicht der Musterfeststelungsklage hinzugefügt werden. In den Anforderungen zur Teilnahme an der Musterfeststellungsklage wird schließlich davon nichts erwähnt.

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                    1. ADAC Mitglied WolfgangW4
                      13.12.2018, 11:28:08

                      0

                      Hallo zusammen, heute war die Bestätigung der Eintragung mit dem Geschäftszeichen in der Post.

                      Es läuft also doch, irgendwie 😉👍

                      LG

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                      1. Old Surehand
                        13.12.2018, 19:16:26

                        0

                        Es geht zunächst einmal nur um die Fristwahrung. Und mit dem Einschreiben kann ich die Rechtzeitigkeit belegen. Es ist dann BfJ nachzuweisen, dass sie mein Schreiben nicht erhalten haben. Einfach gesagt: Wenn die schlampig arbeiten, machen sie sich evtl. mir gegenüber schadensersatzpflichtig. ...

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                        1. Das mit der Fristwahrung ist mir klar. Aber nur von dem Einschreiben wirst Du erstmal keine Reaktion erhalten. Das BfJ kann Dir unterstellen, einen leeren Briefumschlag versendet zu haben. Dann benötigst Du einen Zeugen welcher bezeugen kann, daß Du die Anmeldung in den Brief gesteckt und versendet hast. Somit wäre dies vor Gericht zu klären.

                          Ich habe zwar auch ein Einschreiben versendet, aber zusätzlich noch ein Fax. In der Faxbestätigung siehst Du den Inhalt welcher versandt wurde und Du hast eine Empfangsbestätigung. Dies wird zwar auch nicht von jedem Gericht als Beweis anerkannt, aber m.W. besser für sowas geeignet.

                          Besser wäre es wenn die Öffentlichkeit (Presse,Medien) darüber berichten, warum im Zeitalter der Digitalisierung immer noch auf dem Postweg gearbeitet wird. Was dies "jeden" Steuerzahler mal wieder kostet. Bei 80.000 Anmeldungen (nehmen wir an es handelt sich um einen Standard-Brief welcher 0,70 Euro Portokosten kostet) sind dies immerhin 56.000 Euro.
                          - von Dieselfahrer0221 13.12.18, 20:14 Bearbeitet

                        2. Damit meine ich die Versandkosten die beim BfJ für die Rücksendungen anfallen. Jedenfalls habe ich Dir deswegen viel Glück gewünscht, daß es dazu erst gar nicht kommen wird ... und hoffentlich auch nicht bei mir. - von Dieselfahrer0221 13.12.18, 20:16 Bearbeitet

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                      2. ADAC Mitglied DanielR
                        14.12.2018, 13:24:50

                        0

                        Meine Eingangsbestätigung kam heute. Für alle die sich ebenfalls am ersten Tag haben registrieren lassen und deren Eingangsbestätigung noch nicht da ist, rate ich, bis nächste Woche Dienstag zu warten und dann ein Einschreiben/Rückschein und (!) ein Fax an das Bundesamt für Justiz zu senden. Dann seid ihr jedenfalls auf der sicheren Seite. Frohe Festtage und Gruß.

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                        1. Du meinst sicherlich, daß Du die Post vom BfJ erhalten hast. Das ist die Anmeldebestätigung zur Musterfeststellungsklage mit Geschäftszeichen. Mit Eingangsbestätigung ist lediglich eine automatisierte Eingangsbestätigung per Email an den Absender (ohne Geschäftszeichen) welcher sein Anmeldeformular per Email versendet hat. - von Dieselfahrer0221 14.12.18, 14:39

                        2. Ich habe eine Eingangsbestätigung über die Eintragung in das Register für Musterfeststellungsklagen erhalten. Nenn es wie du möchtest, ich denke jeder hat verstanden was ich mit der Kurzform "Eingangsbestätigung" ausdrücken wollte. Im Übrigen habe ich meine Anmeldung per Mail versendet und keine automatisierte Mail erhalten. - von ADAC Mitglied DanielR 14.12.18, 17:13 Bearbeitet

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                      3. ADAC Mitglied CarstenS
                        14.12.2018, 18:19:02

                        0

                        Hallo,

                        ich hatte die Anmeldung per Mail am 27.11.2018 an die zwei verschiedenen Email-Adressen in den Ausfüllhilfen vom ADAC bzw. BfJ geschickt. Heute habe ich die "Bestätigung der Eintragung in das Register" gleich 2 mal mit zwei verschiedenen Geschäftszeichen erhalten.

                        Jaja, die Digitalisierung in Deutschland scheint ein ziemlich schweres Pflaster zu sein.

                        Aber egal. Hauptsache ich stehe drin. :)

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                        1. ADAC Mitglied AndreasG3
                          16.12.2018, 12:28:26

                          0

                          @Dieselfahrer0221 : Gestern hatte ich - nach Einstellungsänderung - es nochmal probiert aus dem PDF Formular heraus zu senden, und siehe da, Gestern Nacht kam eine Eingangsbestätigung und das eine Schriftliche Bestätigung nach erfolgreicher Eintragung ins Klageregister kommen würde. Heißt also das die etlichen Versuche es an die angegebene Mail Adresse per "Normalem Mailversand" zu senden nix bringen würden ...... Kann eigentlich nicht Sinn der Sache sein , aber es scheint zu funktionieren. War auch die erste Bestätigung, auf die anderen "Normalen" Mails folge nichts.

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                          1. Hallo AndreasG3, Das hat nicht zwangsläufig mit Deinem neuen Versand zu tun. Ich habe heute auch diese Email erhalten. Das Bundesamt hat wohl nach 4 Wochen gemerkt, daß viele Leute sich mehrfach wegen fehlender Eingangsbestätigung angemeldet haben. Eine Regel im Posteingang zur Versendung einer automatisierten Nachricht an den Absender anzulegen ist wohl deren IT-Mitarbeiter erst nach 4 Wochen eingefallen. Hoffen wir, daß es im weiteren Verlauf besser wird. - von Dieselfahrer0221 16.12.18, 22:04 Bearbeitet

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                        2. Old Surehand
                          16.12.2018, 15:33:28

                          0

                          Ich habe heute die unten folgende E-Mail vom BfJ bekommen. Auch wenn das noch nicht mit der Eintragung gleichzusetzen ist, sehe ich mich jetzt insoweit auf der sicheren Seite, als die Beweislast wg. Fristwahrung nicht mehr bei mir liegt. Frohe Weihnachten allen hier!

                          Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister ist eingegangen und wird bearbeitet. Sobald die Eintragung vorgenommen wurde, erhalten Sie noch eine schriftliche Bestätigung. Bitte sehen Sie bis dahin von Rückfragen ab. Referat VIII3 Register für Musterfeststellungsklagen Bundesamt Für Justiz

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                          1. Dieselfahrer0221
                            16.12.2018, 21:56:27
                            Bearbeitet

                            0

                            Hallo Old Surehand,

                            habe diese Email auch erhalten. Nach 4 Wochen hat das Bundesamt für Justiz es endlich geschaft eine Eingangsbestätigung zu versenden. Stolze Leistung.

                            Die haben wohl auch gemerkt, daß viele Leute (mich eingeschlossen) langsam Torschlusspanik bekommen haben und auf mehreren Wegen die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage versendet haben.

                            Einfach einen Button im PDF-Anmeldeformular drücken und nichts passiert, ist wohl doch keine so gute Idee gewesen. Frage mich wer auf so eine Idee gekommen ist.

                            Danke Dir für die Info.

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                            1. Monamie
                              17.12.2018, 11:03:12

                              0

                              Ich habe am 15.12. auch die Eintragung ins "klageregister" email bekommen!

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                              1. El Matzo
                                18.12.2018, 19:05:20

                                0

                                Ich habe am 29.11. nach etlichem herumprobieren meine Teilnahme-E-Mail 1x(!) abgeschickt. Das war nicht so einfach, wenn man nicht Outlook benutzt, funktioniert der ins Formular eingebettete Link nämlich nicht so einfach...

                                Am 14.12. hab ich dann ENDLICH zumindest die E-Mail mit der Eingangsbestätigung bekommen. Und zwar gleich 2x im Abstand von 2,5h.

                                Läuft beim BfJ wohl immer noch nich so rund mit der Bearbeitung, wa?

                                Ich möchte nicht wissen, wieviele Klageberechtigte am Verfassen bzw. Absenden der Teilnahmeschrift scheitern oder wieviele Mails doppelt und dreifach gesendet und mangels zügiger Bestätigung auch noch auf dem Postweg geschickt werden. Bis DAS alles ausgesiebt wurde gehen sicher noch ein paar Monate ins Land.

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                                1. Dieselfahrer0221
                                  18.12.2018, 21:59:15
                                  Bearbeitet

                                  0

                                  Hallo an alle,

                                  habe nun mittlerweile auch die schriftliche Anmeldebestätigung zur Musterfeststellungsklage per Post erhalten.

                                  Ich wünsche allen die sich auch der Klage anschließen möchten, aber noch keine Antwort erhalten haben, daß ihr bald ebenso die Bestätigung erhalten werdet.

                                  Zusätzlich wünsche ich frohe Feststage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

                                  Dieselfahrer0221

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                                  1. ADAC Mitglied AndreasG3
                                    22.12.2018, 12:37:50

                                    0

                                    Hallo in die Runde,

                                    Heute kam auch meine Bestätigung zur Eintragung ins Register per Post. Also doch noch alles Gut.

                                    Ich wünsche allen Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch ins neue Jahr

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                                    1. MBR89
                                      20.01.2019, 12:35:07
                                      Bearbeitet

                                      0

                                      Von: klageregister20182@bfj.bund.de [mailto:klageregister20182@bfj.bund.de]

                                      Gesendet: Samstag, 15. Dezember 2018 10:52

                                      An: XYZ

                                      Betreff: Eingang der Anmeldung zum Klageregister beim Bundesamt für Justiz

                                      Sehr geehrte Damen und Herren,

                                      Ihre Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister ist eingegangen und wird bearbeitet. Sobald die Eintragung vorgenommen wurde, erhalten Sie noch eine schriftliche Bestätigung. Bitte sehen Sie bis dahin von Rückfragen ab.

                                      Referat VIII3

                                      Register für Musterfeststellungsklagen

                                      Bundesamt Für Justiz

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                                      1. MBR89
                                        20.01.2019, 12:37:14
                                        Bearbeitet

                                        0

                                        Seit dem haben wir nichts mehr gehört ...

                                        Seit Anfang Januar sind es wohl 300.000 VW-Besitzer

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                                        1. Dieselfahrer0221
                                          20.01.2019, 19:23:35

                                          0

                                          Hallo MBR89,

                                          mit der Antwortmail vom BfJ ist Dein Eingang eigentlich bestätigt. Eine solche Bestätigung per Email gab es am Anfang nicht.

                                          Da sich mittlerweile 300.000 VW-Besitzer an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, kann es sicherlich etwas länger dauern bis Du Post bekommst.

                                          Ich habe jetzt mein zweites Schreiben erhalten da ich nochmals ein Einschreiben mit Rückschein versendet habe. Es wird wohl nicht geprüft, ob derjenige sich schon angemeldet hat.

                                          VG

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                                          3. Frage Musterfeststellungsklage, Eintragung ins Register

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                                          4. Frage Musterfeststellungsklage gegen VW - bin ich berechtigt beizutreten

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                                          5. Frage ab wann kann ich mich als Kläger für die Musterfeststellungsklage ggn. den VW Konzern eintragen?

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                                          6. Frage Audi Euro 5 Diesel -im Klageregister eingetragen-verkaufen, oder halten, bis Urteil gefällt wurde?

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                                          2. Frage Hallo,Ich möchte ein Elektroauto versichern und würde gerne wissen ob der Akku mit versichert ist.

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