- 3,4K
- 3
- 0
Erstattung der Kosten für Abschleppwagen
Sehr geehrte Damen und Herren, evtl. können Sie mir hier weiterhelfen. Ich habe vor über einer Woche eine Frage per Mail an den ADAC gestellt, allerdings bis heute kein Antwort.
Ich versuche mich kurz zu fassen: Vor zwei Wochen Hatten meine Lebensgefährtin und ich eine Panne, ihr VW Golf fuhr nur noch max. 80 km/h und wir strandeten an einem Rastplatz. Es blinkte die Spule, die eigentlich das Vorglühen anzeigt. Nun kam nach ca. 3 h endlich der Abschleppdienst. Er machte das Auto an und natürlich blinkte das Lämpchen nicht mehr. Auch bei uns hat es erst nach ca. 10 min Fahrt angefangen. Er meinte, er könnte uns dennoch abschleppen, aber dann auf unsere Kosten und nur in die nächste Werkstatt, da er keinen Fehler momentan sehen kann. Wir willigten ein, wollten nur dort weg, und zahlten ca. 42 Euro fürs Abschleppen. An der ADAC Partnerwerkstatt wurde der Speicher ausgelesen und es kam dieser Fehler (AGR Ventil) wieder. Das Fahrzeug wurde für fahruntauglich erklärt, bis nach Hause hätten wir es nicht geschafft. Wurde auch vom ADAC genehmigt (die Heimbringung).
Jetzt die Frage: Gibt es die Möglichkeit die Abschleppkosten von ca. 42 Euro erstattet zu bekommen? Denn nachweislich war ja beim Auslesen nun doch der Fehler erkennbar und das Auto für untauglich erklärt. Also haben wir uns das nicht ausgedacht und ein klarer Fall für unsere PLUS Mitgliedschaft.
Über Rückmeldungen würde ich mich freuen!
Gruß Christian Jäger
Frage kommentieren