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Fahrverbot für Benziner

StephanS1
29.09.2018, 22:52:38
  • Views 6,9K
  • Antworten 6
  • Kommentare 4

Fahrverbot für Benziner

Verstehe ich das richtig das Frankfurt die einzige Umweltzone ist die Benziner ebenfalls mit Fahrverboten belegt. Wie wird sowas denn begründet? Selbst ein Euro2 Benziner produziert nur wenig Feinstaub/Stickoxide. In meinem Fall ist das Auto umgerüstet auf LPG (eben wegen den Fahrverboten) was den Schadstoffausstoß nochmals deutlich reduziert.

Ich habe mich mal mit meinem Autohändler unterhalten bezüglich der Hardwarenachrüstungen (die im Moment ja im Gespräch sind). Seine Aussage zu meinem Fall: "Wo keine Schadstoffe produziert werden ist es unmöglich etwas zu verbessern, egal ob Soft- oder Hardwareseitig"

Mich würde echt mal die Begründung für das Benziner-fahrverbot interressieren.

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  1. Auch das Kölner Urteil hat leider Benziner mit Euro 1 und Euro 2 mit einem Fahrverbot ab April 2019 belegt. - von Catorcio 11.11.18, 20:11

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  • Super-User Pana
    30.09.2018, 11:24:33

    0

    die Urteilsbegründung ist noch nicht veröffentlicht, und das Land klagt auch dagegen.

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    1. espacetic
      15.10.2018, 21:33:42

      0

      Hallo, als gleichermaßen Betroffener (EURO 2 mit LPG, täglich nach Frankfurt einpendelnd) habe ich diese Frage schon am Tag nach dem Urteil gestellt. Tatsächlich ist die Urteilsbegründung dem Land wohl Ende September zugegangen. Seitdem scheint die Landesregierung die Chancen auf einen "Stop" des Fahrverbotes deutlich schlechter einzuschätzen, jedenfalls habe ich seitdem trotz Wahlkampf keine großen Töne mehr von dort vernommen.

      Im LPG-Betrieb sinkt übrigens der NOx-Ausstoß auf ca. 20% gegenüber dem Benzinbetrieb und der Feinstaubausstoß (aus dem Verbrennungsvorgang) auf NULL. Damit ist selbst ein EURO1-Benziner auf LPG sauberer als die meisten EURO6-Diesel.

      Die Franzosen berücksichtigen das bei deren Plakettenvergabe übrigens dergestalt, dass Gasautos IMMER die Plakette mit der Nr. 6 bekommen - ebenso wie EURO6-Benziner. Euro6-Diesel bekommen nur die Nr. 5, Elektroautos die Nr. 7.

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      1. ja die Franzosen sind manchmal echt cleverer, obwohl die Automobilindustrie ja geradezu ein Nationalheiligtum ist. - von Super-User Pana 17.10.18, 19:44

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    2. Super-User Pana
      17.10.2018, 19:42:48

      0

      Aktenzeichen 4 K 1613/15.WI (Klick)

      ja dieses Urteil greift ziemlich massiv in die kommunale Selbstverwaltung ein. Es macht weitreichende Vorschriften, die es vielleicht gar nicht erlassen darf angesichts des Urteils des BGH zur Verhältnismäßigkeit von Verbotszonen. Deswegen auch der Widerspruch des Landes. Und dabei geht es immer nur um Stickoxyde.

      Was hier grad in der Diskussion ist, warum Frankfurt bisher angeblich nur 70.000 Euro aus dem neuen 1 Mrd Euro großen Investitions-Programm des Bundes zur Luftreinhaltung abgerufen hat, HH hat schon Millionen abgerufen. Da muss also mehr geschehen. Mal sehen, ob nach der Wahl mehr Bewegung in die Sache kommt, hoffen wir es

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      1. ADAC Mitglied JörgW3
        15.11.2018, 19:03:04

        0

        In Köln kommt das Fahrverbot unausweichlich, so der Verkehrsdezernent. Die Revision ist zwar eingeleitet, wird aber ewig brauchen bis neu entschieden wird. Und so lange gilt der derzeitige Richterspruch. Das Chaos wird kommen.

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        1. espacetic
          17.11.2018, 00:18:22

          0

          In Frankfurt hat die DUH bereits prophylaktisch (bevor die Landesregierung das Urteil angefochten hat) einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gestellt, über den im Dezember entschieden werden soll. Was heißt das?

          Normalerweise hat ein Einspruch gegen ein Urteil aufschiebende Wirkung. Wird Uli H. zu 5 Jahren Bau verurteilt und geht in Revision, muss er die Strafe noch nicht antreten. Erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

          Eine Einstweilige Verfügung sorgt dafür, dass trotz eines laufenden Revisionsverfahrens das Urteil aus der Vorinstanz bereits vollstreckt wird. Eine solche Einstweilige Verfügung wird von Richtern in der Regel nur dann erlassen, wenn sie keine realistische Chance sehen, dass das Urteil der Folgeinstanz gänzlich anders ausfällt. Wäre also Uli H. in Revision gegangen und der Richter, der über eine Einstweilige Verfügung zu entscheiden gehabt hätte, wäre der Ansicht gewesen, dass auf jeden Fall eine Gefängnisstrafe ansteht und nur das Strafmaß (3 oder 5 oder 8 Jahre) sich in der nächsten Instanz ändern könnte - dann hätte er wohl eine Einstweilige Verfügung erlassen, dass die Strafe bereits vor dem nächstinstanzlichen Urteil angetreten werden muss.

          Bezogen auf das Fahrverbot in Frankfurt heißt das: Wenn der Richter, der über die Erteilung einer Einstweiligen Verfügung zu entscheiden hat, der Überzeugung ist, dass ein Fahrverbot unvermeidlich ist, dann wird er dem Begehren der DUH stattgeben und das Fahrverbot gilt trotz laufendem Revisionsverfahren ab Februar. Andernfalls (also wenn keine Einstweilige Verfügung erteilt wird) kommt es für die Dauer des Revisionsverfahrens zu keinem Fahrverbot.

          Für Frankfurt bedeutet das: Frühestens im Dezember wissen die Betroffenen (wie ich), ob sie ihr Auto 6 Wochen später noch benutzen dürfen oder nicht. Da kann die Politik noch so sehr um Planungssicherheit bemüht sein - wenn "Umweltorganisationen" und Gerichte das alles kurzfristig aushebeln, ist der Verbraucher der Gearschte.

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          1. Danke für die ausführliche Antwort. Umso erstaunlicher, was der Verkehrsdezernent im Kölner Rathaus da von sich gegeben hat. - von ADAC Mitglied JörgW3 17.11.18, 16:50

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        2. espacetic
          22.12.2018, 23:59:05
          Bearbeitet

          0

          Da es wohl noch nicht alle mitbekommen haben:

          1. Dem Antrag der hessischen Landesregierung (unter Beteiligung der Grünen) auf Revision ist stattgegeben worden. Der Urteil aus der ersten Instanz ist also nicht rechtskräftig, es wird zu einem neuen Verfahren in der zweiten Instanz kommen.

          2. Der Eilantrag der DUH auf einstweilige Verfügung zur Umsetzung des erstinstanzlichen Urteils ist abgelehnt worden. Die Einführung eines Fahrverbotes wird also definitiv nicht vor dem Urteil im zweitinstanzlichen Verfahren erfolgen.

          Damit sind Fahrverbote für Frankfurt für's Erste abgewendet.

          Details siehe: https://www.hessenschau.de/wirtschaft/eilantrag-abgelehnt-vorerst-kein-dieselfahrverbot-in-frankfurt,dieselfahrverbot-112.html

          Beitrag melden
          1. Hallo espacetic, danke für deinen Hinweis. Die Infos zu Frankfurt werden so rasch wie möglich angepasst. Viele Grüße - von  ADAC ADAC 27.12.18, 14:18

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