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Falsche Platzierung der Stickoxid-Luftmessstationen
Der ADAC als Verein für Automobilbesitzer muss meiner Ansicht nach das Thema falsche Luftschadstoff-Messwerterfassung wegen fehlerhafter Platzierung der Luftmessstationen offensiv vortragen. Die Einführung von Fahrverboten auf der Basis falschen Messungen muss verhindert werden.
Bei Kreuzungen und Strassen mit Stop and Go Verkehr muss ein Abstand von mindestens 25 Metern vom Strassenrand eingehalten werden. "Bei allen Schadstoffen dürfen verkehrsbezogene Probenahmestellen zur Messung höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt sein; vom Fahrbahnrand verkehrsreicher Kreuzungen müssen sie mindestens 25 Meter entfernt sein. Als verkehrsreiche Kreuzung gilt eine Kreuzung, die den Verkehrsstrom unterbricht und gegenüber den restlichen Straßenabschnitten Emissionsschwankungen (durch Stop-and-go-Verkehr) verursacht."
siehe Anlage 3 (c) zur BImSchV https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_39/
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