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Gibt es Sammel-Musterfeststellungsklage vom ADAC und Verbraucherschutzorganisation gegen Daimler?
Schadensersatzansprüche der Verbraucher gegen Daimler wegen unredlichem Verkauf von Diesel PKWs mit sogenanter 'Abgasreinigung mit EU5 Technik' erfordern ebenso eine Verbraucher-Sammelklage in Form einer Musterfeststellungsklage, genauso wie es die schon gegen VW gibt!
Meiner Meinung nach darf Daimler nicht darüber bestimmen, inwieweit Daimler als Hersteller über Prämien bei Neukauf seiner PKWs den Verbraucher für seinen Schaden entschädigen möchte! Daimler ist ja der Verursacher des Schadens!
Dieser ist: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in einigen Regionen Deutschlands, und damit Senkung des Wiederverkaufswertes des PKWs, der so beim Kauf eines PKWs zu dem angebotenem Preis so von einem Verbraucher nie hingenommen worden wäre. Wer würde sich schon ein neues Auto kaufen, um es mit grossem Verlust zwangswiederzuverkaufen, da es vom Kraftfahrtbundesamt aus dem Verkehr gezogen wird, obwohl es noch laut Kaufvertrag z.B. 100.000 km Fahrtleistung hätte?
Alle Mitglieder, die solche hiervon betroffenen Diesel Fahrzeuge gekauft haben, sollten sich auf solch einer vom ADAC organisierten Sammelklage registrieren können! Der ADAC ist dazu verpflichtet, die Interessen seiner Mitglieder als ihre Verbraucherschutzorganisation zu vertreten. Das Kraftfahrtbundesamt weist nur auf die Hersteller und dessen Prämien hin, um die Abgasproblematik zu lösen, aber nicht auf die Möglichkeit einer Sammelklage mit dem neuen Musterfeststellungsgesetz für Verbraucher. Dies ist eindeutig einseitig unternehmerfreundlich und verbraucherfeindlich. Sind die überwiegende Zahl der ADAC Mitglieder Unternehmer oder Verbraucher? Ich denke letzteres.
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