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Ich bin schwerbehindert und habe den blauen Europarkausweis, darf ich mir meinem Diesl 4 trotzdem in
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Super-User Pana10.09.2018, 21:12:49
Geregelt ist das in der Bundesimmissionsschutzverordnung, BImSchV, Anhang 3 zu § 2 Absatz 3, Ziffer 6., sofern dies noch gültig und nicht geändert ist: (Klick)
Zitat: .Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
6) Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen
Zitat Ende
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ADAC ADAC10.09.2018, 12:01:13
Hallo Sodachris, das Bundesverwaltungsgericht hat die Zulässigkeit von Fahrverboten in Städten beschlossen. Aktuell muss man abwarten, ob und wie Städte Fahrverbote in der Praxis umsetzen und welche Ausnahmen es geben wird. Deshalb können wir im Augenblick leider noch nichts zu diesem Thema sagen. Unsere Informationen zum Thema Dieselfahrverbot findest du hier . Viele Grüße
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06.10.2018, 18:03:59
Das hilft mir überhaupt nicht weiter, es ist sehr schwer ein a G zu bekommen. Das gibt es erst, wenn man so krank ist, dass man selber fast nicht mehr fahren kann - Aufgrund meiner Behinderung ist es schwer öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen ( nicht barrierefrei!) ich habe keine Alternative zum Auto und kein Geld für ein Neues, meines ist erst 7 Jahre alt (von 2011) - Ich fühle mich enteignet ! und von der Politik / Regierung im Stich gelassen! Warum hat der ADAC hier nicht mehr getan ?!
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