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Ich hatte einen betroffenen Diesel damals. Gibt es für diesen auch noch Ansprüche ?
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ADAC ADAC16.11.2018, 07:54:27
Hallo LudwigK, die Klage steht all denjenigen offen, die zwischen dem 1. November 2008 und heute einen der o.g. Fahrzeugtypen mit den beschriebenen Motoren erworben haben. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde und wenn das Fahrzeug wieder verkauft wurde. Du kannst das hier nachlesen. Außerdem haben wir Seiten über die Musterfestellungsklage zusammengestellt, und Seiten für die Frage, ob du betroffen bist. Viele Grüße
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