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Ist DDR-Führerschein in Gran Canaria gültig?
Ist DDR-Führerschein in Gran Canaria gültig?
Ist DDR-Führerschein in Gran Canaria gültig?
Hallo Xedos, für DDR Führerscheine gibt es keine speziellen Regelungen. Auch diese sind grundsätzlichen in den anderen EU-Mitgliedsstaaten zu akzeptieren. Bei Polizeikontrollen wurden in der Vergangenheit gelegentlich alte Führerscheine bei deutschen Urlaubern beanstandet. Hintergrund ist, dass die ausländische Polizei oft die genaue Rechtslage nicht kennt und den EU-Führerschein im Scheckkartenformat verlangt. Die Beamten hindern den Betroffenen bisweilen an der Weiterfahrt oder verlangen eine Sicherheitsleistung, da sie den älteren Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht akzeptieren. Um die Fahrt fortsetzen zu können, sollte dann unter Vorbehalt gezahlt werden. Aus dem Strafzettel sollte sowohl der bezahlte Betrag als auch der Zahlungsgrund hervorgehen, um später (ggf. mit Hilfe eines vor Ort ansässigen Rechtsanwaltes) gegen den Bescheid vorgehen zu können.
Wer Probleme im Ausland vermeiden will, kann seinen alten Führerschein gegen das neue EU-Dokument umtauschen. Dieser Verwaltungsvorgang kostet ca. 25,-- Euro. Die Wartezeit beträgt meist mehrere Wochen. Nähere Informationen zu den genauen Kosten oder zur Ausstellungsdauer erteilt die örtlich zuständige Führerscheinbehörde. Ein Umtausch empfiehlt sich vor allem für Personen, die häufig ins Ausland fahren, deren Führerschein mit einem alten Foto versehen ist oder bei Dokumenten, in denen Eintragungen nicht mehr gut lesbar sind. Viele Grüße
Ja, aber Spanienurlauber (oder auch Italien) berichten immer wieder mal von Problemen mit uralten Führerscheinen bei Kontrollen. Wenn zum Beispiel der Wohnort nicht mehr stimmt, der ja im DDR-Dokument vermerkt ist. Zudem könnte auch die Mietwagenfirma aus Unkenntnis den uralten Ausweis eines nicht existierenden Staates ablehnen.
Es spricht also einiges dafür, den alten Schein in die Kiste mit den Erinnerungen abzulegen und den neuen Kartenausweis zu besorgen.
Grundlage der gegenseitigen Anerkennung von im Herkunftsland gültigen FS ist Richtlinie 91 / 439 / EWG, siehe auch das Infoblatt der deutschen Auslandsvertretung, das als pdf mit weiteren Infos auf dieser Webseite zu finden ist (Klick)
Zumindest sollten alle Stempel und Eintragungen lesbar sein und das Foto noch so halbwegs dem Inhaber entsprechen.
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