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Musterfeststellungsklage
Kann ich feststellen, ob meine Musterfeststellungsklage, die ich per eMail eingereicht habe, auch bei der zuständigen Behörde angekommen ist?
Kann ich feststellen, ob meine Musterfeststellungsklage, die ich per eMail eingereicht habe, auch bei der zuständigen Behörde angekommen ist?
Hallo Ganzfreundlich, das Bundesamt für Justiz verschickt nach der Eintragung eine schriftliche Bestätigung. Diese schriftliche Bestätigung erfolgt nur per Post, nicht online oder per E-Mail. Mit der Bestätigung erhältst du ein Geschäftszeichen, unter dem deine Anmeldung eingetragen ist.
Wichtig: Diese schriftliche Bestätigung sollte wie eine Urkunde sorgfältig aufbewahrt werden.
Weitere Informationen zur Musterfeststellungsklage kannst du hier einsehen. Viele Grüße
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