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Rückerstattung der Beiträge bei Zusammenlegung der Verträge?
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ADAC ADAC22.08.2019, 14:18:36Bearbeitet
Hallo Cornelia, bei einer Zusammenführung zweier Mitgliedschaften wird die Differenz zwischen den bereits bezahlten Einzelbeiträgen und dem neuen Partnertarif zunächst dem Hauptmitglied gut geschrieben. Bei der nächsten Beitragsfälligkeit wird dieses Guthaben dann verrechnet. Die Ersparnis durch die Zusammenführung im laufenden Jahr wird also berücksichtigt und geht nicht verloren. Viele Grüße
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