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Tùv abgelaufen

Gio
19.09.2018, 14:02:47
  • Views 608
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  • Kommentare 2

Tùv abgelaufen

Hallo, wenn man in italien ein Bussgeld bekommt wegenabgelaufenem Tùf muss man das dann bezahlen? und daf das Fahrzeug dann nicht mehr auf òffentlichen Strassen benutzen?

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    •  ADAC ADAC
      19.09.2018, 15:24:45

      0

      Hallo Gio, immer wieder kommt es vor, dass Fahrer von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen, bei denen die TÜV-Plakette kurz vor Einreise nach Italien abgelaufen ist, einen Eintrag in ihre Zulassungsbescheinigung erhalten, sprich ihnen die Weiterfahrt auf italienischem Gebiet verboten wird, bis die technische Untersuchung durchgeführt wurde. Überdies müssen die Betroffenen ein Bußgeld von rund 120 Euro zahlen. Diese Vorfälle häufen sich in jüngster Zeit vor allem auf der Strecke zwischen Rovereto und dem Gardasee.

      Nach Informationen der Juristischen Zentrale des ADAC vertreten die betreffenden Polizeistellen offenbar die Ansicht, dass bei Ablauf der TÜV-Plakette auch die Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung erlischt und damit eine Verwendung des betreffenden Kfz nicht mehr zulässig ist. Diese Auffassung ist nach Ansicht des ADAC nicht zutreffend: Aufgrund der deutschen Rechtsvorschriften bleibt die Zulassung des Fahrzeugs auch bei abgelaufener Prüfplakette bestehen und die Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung davon unberührt. Die einschlägigen italienischen Vorschriften sind nur auf in Italien zugelassene Kfz anwendbar.

      Der ADAC versucht betroffenen Clubmitgliedern im Rahmen der Rechtsberatung beizustehen. Das Problem: Die meisten Autofahrer zahlen vor Ort. Damit ist der Vorgang rechtskräftig abgeschlossen. Mitgliedern, die ein einschlägiges Bußgeld noch nicht bezahlt haben, sollten sich gegen die Maßnahmen der Behörden wehren. Die Clubjuristen prüfen das im Einzelfall angezeigte Vorgehen und vermitteln bei Bedarf auch einen ADAC-Vertrauensanwalt in Italien. Vor einer Anwaltsbeauftragung sollte jedoch unbedingt die Kostendeckungszusage einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung eingeholt werden, da anderenfalls das Anwaltskostenrisiko zu Lasten des Mitglieds geht. Weitere Informationen zu diesem Thema erhältst du hier . Viele Grüße

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      1. Hallo,danke fùr die schnelle antwort - von Gio 19.09.18, 16:06

      2. Bitte, gern! :-) - von  ADAC ADAC 19.09.18, 16:10

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