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Tochter baut mit Mietwagen auf meinem Namen ein Unfall ohne Versicherung.

ADAC Mitglied MohammadS
18.08.2018, 01:10:01
  • Views 3K
  • Antworten 4
  • Kommentare 4

Tochter baut mit Mietwagen auf meinem Namen ein Unfall ohne Versicherung.

Hallo allerseits,

Vor einer Woche ging mein Auto kaputt und ich habe mir ein anderes Auto geliehen beim Europcar. Das Auto ist auf meinem Namen angemeldet und nur ich bin als Fahrer eingetragen. Gestern Abend ist meine Tochter mit dem Auto gefahren und hat ein Unfall gebaut. Es war leider ein selbst verursachter Unfall. Meine Tochter ist leider nicht versichert. Ich habe eine ADAC-PLUS Mitgliedskarte und meine Kinder alle (3) haben eine Karte auf der stehet „ADAC-CLUB-MITGLIED“. Was passiert nun? Müssen wir die Auto Reparatur zahlen? Übernimmt Europcar die Reparatur und ich muss nur die Selbstbeteiligung zahlen? Oder übernimmt ADAC die Kosten mit der Rechtsschutzversicherung bzw. ist diese überhaupt in der Mitgliedschaft inbegriffen? Das wichtigste ist das ich keine Punkte bekomme oder mein Führerschein entzogen wird. Ich bin LKW Fahrer und brauche mein Führerschein lebensnotwendig. Hab nurnoch ein Punkt das ist das Problem.

Ich bin am verzweifeln:(

Bitte um Hilfe.

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    • Super-User Pana
      18.08.2018, 14:35:06

      1

      eine echte Rechtsberatung darf dir nur ein Anwalt geben. Du hast als Mitglied aber eine Beratung durch ADAC-Anwälte frei. Aber nur eine zusätzliche Rechsschutzversicherung (des ADAC) bietet eine komplette Betreuung und Abwicklung durch einen Rechtsanwalt. Und da deine Tochter ohne Genehmigung gefahren ist, braucht sie vermutlich eine eigene Rechtsschutzversicherung oder Familienversicherung (?) .

      Ich sehe es so: deine Tochter hätte das Fahrzeug gar nicht bewegen dürfen, wenn nur du als Fahrer eingetragen bist. Die AGBs von Europcar sind eindeutig, siehe unter Punkt 2c) "Berechtigte Fahrer" (Klick):

      .

      Zitat: " 2 c) Wer darf das Fahrzeug nicht führen?

      Eine Person, die nicht im Mietvertrag als berechtigter Fahrer eingetragen ist, darf das Fahrzeug nicht führen. Ferner ebenfalls solche Personen nicht, die ein gemäß Ziffer 2 a) bzw. 2 b) aufgeführtes Ausweisdokument nicht vorlegen können.

      Gestatten Sie einem nicht berechtigten Fahrer, das Fahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der Bedingungen dar, sodass Sie gegenüber Europcar für die daraus entstehenden Schäden haften, die durch Sie und/oder einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden.

      Der nicht berechtigte Fahrer hat keinen Versicherungsschutz oder Schutz durch Zusatzleistungen, die durch Europcar angeboten werden. Deckungsschutz besteht dann ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung (unabdingbarer Versicherungsschutz). " Zitat Ende

      .

      Die Punkte 12) und 14) sind auch zu beachten, also Unfallaufnahme durch die Polizei, direkte telefonische Meldung an Europcar usw.

      Für mich sieht es also so aus: Der Schaden am gegnerischen Fahrzeug wird von der Kfz-Haftpflicht bezahlt. Auf jedem Fall zahlst du aber in voller Höhe die Kosten für die Reparaturen am Mietwagen, vermutlich plus Ausfallgebühren usw.

      Punkte wirst du keine bekommen, da du nicht gefahren bist. Punkte würde nur deine Tochter bekommen, die Polizei wird ein entsprechendes Schreiben schicken (Anhörungsbogen). Was anderes ist es, wenn deine Tochter keinen Führerschein hätte, und du nicht verhindert hast, dass sie trotzdem fährt, dann bekommst auch du Punkte.

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      1. Und wie wäre es wenn ich heute eine online Haftpflichtversicherung abschließe übernehmen die das dann? - von ADAC Mitglied MohammadS 18.08.18, 14:45

      2. es gibt fast keine Versicherung, die rückwirkend versichert. Abgesehen davon: du kannst kein fremdes Auto versichern - von Super-User Pana 18.08.18, 15:06

      3. es gibt bestimmte Fälle, wo man vielleicht eine Chance hat bei der Mietwagenfirma: zum Beispiel wenn der Fahrer plötzlich ausfällt (Krankheit, Unwohlsein) und man notfalls jemanden anderen fahren lässt. Da ist man auf die Kulanz der Mietwagenfirma angewiesen. Aber auch hier sollte man die Firma direkt telefonisch informieren und nicht Tage später mit einer (angeblichen) Krankheit ankommen, das würde niemand glauben - von Super-User Pana 18.08.18, 15:08

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    • ADAC Mitglied MohammadS
      18.08.2018, 14:17:04

      0

      Bitte helft mir weiter😓

      Oder könnte ich falls ich keine Rechtsschutzversicherung habe heute eine online abschließen und würde sie es übernehmen???

      Beitrag melden
      1. Versicherungsbeginn ist regulär der Folgetag nach Antragseingang. D.h. rückwirkend kannst du keine Rechtsschutzversicherung abschließen. Oder einfacher gesagt ein abgebranntes Haus kann man nicht versichern. - von inaktiver User 18.08.18, 14:21

      Antwort kommentieren
    •  ADAC ADAC
      20.08.2018, 09:46:38

      0

      Hallo Mohammad, ruf als ADAC Mitglied bitte unsere Rechtsberatung an: 089/7676-2423 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr). Viele Grüße

      Beitrag melden
        Antwort kommentieren
      1. Hermelin
        20.10.2018, 23:18:46

        0

        Qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, war der wichtigste Tipp.

        Alle Kosten für Eigen- und Fremdschäden bleiben bei der Unfallverursacherin, ggfls. gesamtschuldnerisch. Gleichgültig, ob erstmal eine Versicherung für Schäden eintritt, der Regreß folgt.

        Hoffentlich gab es keine Personenschäden.

        Bist du als Berufskraftfahrer in einer Gewerkschaft, über die „irgendwie“ Rechtschutz abgedeckt sein könnte? Sagt dir GUV/Fakulta etwas, d.h. bist du über das Entree einer relevanten Gewerkschaft dort Mitglied? Du benötigst jeden „Strohhalm“.

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