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VW zahlt nicht nach geschlossenem Vergleich im Dieselskandal

inaktiver User
18.11.2018, 10:24:14
  • Views 28,7K
  • Antworten 47
  • Kommentare 37

VW zahlt nicht nach geschlossenem Vergleich im Dieselskandal

Ich habe Ende Juli mit VW über deren und meinem Anwalt einen Vergleich geschlossen, indem vereinbart wurde, daß ich nach Rückgabe meines Fahrzeugs beim Autohändler binnen 4 Wochen den im Vergleich vereinbarten Betrag erhalte. mein Fahrzeug habe ich am 8. 10. 2018 zurückgegeben. Bis heute, 18.11.2018 habe ich keine Zahlung erhalten. was kann ich tun, daß dieses skandalöse Verhalten an die Öffentlichkeit gelangt?

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  1. Hallo Oberstetter,

    ich teile Dein Leid, ich habe mein Fahrzeug am 18.10.18 abgegeben und bis heute 29.11.18 keine Zahlung erhalten. Volkswagen ist mit VTI samt Anwälten abgetaucht und rühren sich nicht mehr. Ich habe wirklich alles versucht, das es reibungslos läuft, aber auf einmal gibt es keine Signale mehr. Vor einer Woche hieß es das sich die Anwälte melden, aber still und starr ruht der See. Auch mein Anwalt kommt derzeit nicht an die Anwälte der Gegenpartei heran!

    Für mich fühlt es sich derzeit wie eine illegale Enteignung meines Fahrzeugs (Sharan 7N 55.000€) an, hätte ich das geahnt, hätte ich am OLG den Termin gehalten😡!

    Ich wünsche Dir und allen Betroffenen viel Glück!

    Dir noch einen schönen Abend!
    Sharan 7N
    - von Sharan 7N 29.11.18, 23:19

  2. Hallo, es dauert etwas. Bei mir 9 Wochen bis das Geld da war. Habe aber noch eine Entschädigung dafür über den Anwalt rausgeholt. Versicherung, KfZ Steuer usw. Es lag angeblich am beim Händler fehlenden Abrechnungsbogen. Also den bitte bei Rückgabe kopieren lassen und an Anwalt schicken. - von Rosenstetter 28.09.19, 10:22

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  • inaktiver User
    06.03.2019, 16:40:46

    10

    Nein ... muss auch innerhalb von einem Monat nach Rückgabe erfogen ...

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    1. RobLo
      31.07.2019, 20:43:26

      7

      Schreibt mal eure Angebote die Ihr von der Volkswagengruppe so bekommt!

      Anscheinend geht es mehren so oder nur mir ?

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      1. Jaaa, nee is klar! .....5001€ Strafe steht auf jeden Fall drin im Angebot, wenn darüber spricht. - von Rosenstetter 28.09.19, 18:29

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    2. RobLo
      31.07.2019, 20:42:03

      6

      Frechheit, heute vom Rechtsanwalt. Nachricht bekommen. Volkswagen zahlt freiwillig 2558,40€ um die Dieselklage vor dem OLG abzuwenden... Seien wir mal erlich, ist das nicht frech! Den Amis schiebt man das Geld in den A... und die deutschen versucht man über den Tisch zu ziehen mit Vergelichsangebote.
      Natürlich nicht zugesagt.

      Das OLG wird's klären müssen bei solch frechen überheblichen Angeboten.

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      1. inaktiver User
        04.12.2018, 13:45:44

        5

        Hallo Sharan 7N, es geschehen noch Zeichen und Wunder - am vergangenen Freitag ist von VW eine Überweisung auf meinem Konto eingegangen. Fast auf den Tag genau 4 Wochen nach Ablauf der, im Vergleich vereinbarten Frist. Schon beeindruckend wie man sich in diesem Konzern an gesetzliche Regeln hält. Bleibt mir noch zu erwähnen, dass ich am 13.11. 2018 eine Email an die Vorstandschaft geschrieben habe, auf die ich bis heute keine Antwort bekommen habe. Wünsche Dir eine schöne Adventszeit und hoffentlich bald auch ein gutes Ende Grüße Oberstetter

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        1. Sharan 7N
          30.11.2018, 18:33:59

          3

          Hallo Oberstetter, heute teilte mir mein Anwalt mit, das auf seinen Nachdruck (ich hätte wieder geklagt und dabei wäre der Vergleich öffentlich geworden), nun noch heute das Geld überwiesen würde. Das kam über den Anwalt der Gegenseite (VTI), nun bin ich gespannt was passiert! Ist spätestens am kommenden Dienstag das Geld nicht da, gehe ich erneut über den Rechtsweg, diesmal bis zum Ende! So ein Verhalten kenne ich in meiner Arbeitswelt nicht, wie man damit umgeht aber sehr wohl👍🏻! Wie gesagt, ich drücke Dir und allen Geschädigten die Daumen!

          Ich wünsche Dir ein angenehmes Wochenende und schönen ersten Advent!

          Beste Grüße Sharan 7N

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            Antwort kommentieren
          1. Robi
            15.03.2019, 12:53:47

            3

            Hallo Stefan,

            laut meinen Anwalt sollte ich das Auto zum vereinbarten Tag X beim Händler abstellen und mehr nicht. Der Vergleich lag dem Händler und mir vor und bin davon ausgegangen, dass auch der Abrechnungsbogen dem Händler vorlag. Erst auf Nachfragen beim Händler nach ca. 3 Woche erhielt ich die Antwort, dass er noch kein Abrechnungsbogen erhalten hat und das Auto noch immer bei ihm steht.

            Von meinem Anwalt höre ich stets " wir werden die Gegenseite anmahnen".

            Grüße

            Beitrag melden
            1. Hallo Robi,
              ich denke da liegt das Problem. Ihr hättet den Abrechnungsbogen bei der Rückgabe ausfüllen und direkt per Mail zur VTI schicken müssen.
              Ich habe meinen Wagen vor 3 Wochen abgegeben, das Geld ist gestern bei meinem Anwalt eingegangen und wurde heute an mich überwiesen.

              Gruß
              Stefan
              - von StefanG. 15.03.19, 15:56

            2. VERGLEICHSVEREINBARUNG Vertrag von VW ich habe nur per E mail, PDF format mit unters. und Stempel Rechtsanwalt VTI GmbH. Wie copy, nicht Original. Das ist normal oder muss Fordern per post Original ? Zurückgeben unsere Auto am 21.11.2019 und per e mail senden Anlage. - von Aleks61 24.11.19, 16:40

            3. VERGLEICHSVEREINBARUNG Vertrag von VTI muss wurde Original oder per e mail copy ist richtig? - von Aleks61 24.11.19, 16:41

            Antwort kommentieren
          2. inaktiver User
            08.07.2019, 10:02:31

            3

            Was willst Du - ich wollte die Kiste loswerden und habe durch den Vergleich (erste Variante) - trotz Nutzungsentschädigung für genutzte km - einen deutlich höheren Erlös (als den möglichen Verkaufspreis auf dem freien Gebrauchtwagen-Markt, wo die Preise ja aufgrund dieses Skandals im Eimer sind) erzielt. Ende mit Schrecken, statt Schrecken ohne Ende. Was Du selbst willst, musst Du für Dich beantworten ... Viel Erfolg :)

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            1. Hallo zusammen,
              ich kann mich Udo nur anschließen! Ich habe eine, für mich, ordentliche Erstattung bekommen. Ich hatte noch einen Kredit auf meinem Wagen laufen, den habe ich dann abgelöst und konnte noch eine gute Anzahlung beim Neuen leisten. Ich war zufrieden.

              Gruß
              Stefan
              - von StefanG. 08.07.19, 11:21

            Antwort kommentieren
          3. Sharan 7N
            05.12.2018, 18:53:43

            2

            Hallo Oberstetter,

            da gratuliere ich Dir aber ganz herzlich! Ich teile das Glück bisher nicht, ich höre jeden Tag, das der Betrag nun ausgezahlt wird bzw. ist......stimmt nie! Ab Mitte kommender Woche Klage ich erneut und mache somit den Vergleich automatisch der Öffentlichkeit zugänglich. Ich werde auch mit mir bekannten Redakteuren kommunizieren.

            Dir und Deiner Familie ebenfalls eine schöne Wheinachtszeit ohne Gedanken an einen Vergleich👍🏻😊!

            Sharan 7N

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            1. inaktiver User
              06.02.2019, 12:43:31

              2

              Ist denn inzwischen bei Euch bezahlt worden? Warte inzwischen seit über 4 Wochen auf mein Geld ... was haben die davon?

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                Antwort kommentieren
              1. ADAC Mitglied WernerD4
                07.07.2019, 09:58:39

                2

                Hallo! Auch ich bin ein Dieselgate-Geschädigter! Nun meine Erfahrungen: VW und ich haben am 14.04.19 einen Vergleich vereinbart! Mein Fahrzeug steht immer noch in meinem Car-Port! VW hat es bis heute nicht geschafft einen Händler zu nennen , wo ich mein Auto abgeben darf! Trotz mehrmaliger Anfrage meiner Anwälte zeigt VW eine Regung! Was nun? Von Seiten meiner Anwälte habe ich gehört, dass eine neue Klage nicht möglich ist. Stimmt das? Hat jemand Erfahrung? Wenn ich die Beiträge im Forum lese, wird nach der Übergabe es zu weiteren Verzögerungen kommen. Haben wir nicht alle einen Rechtsanspruch? Wer kann mir helfen? Gibt es noch mehr Negative Erfahrungen? Sollte man nicht an die Presse gehen? Viele Fragen, vielleicht kann mir ja jemand helfen.

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                1. Sorry, wenn ich so direkt bin: nach meiner Historie würde _ich_ mir überlegen, ob ich den "richtigen" Anwalt habe ;) Die Presse wird Dir sicherlich nichts erstatten, eher bekommst Du da weiteren Ärger wg. der Klauseln im Vergleich - hoffentlich bekommst Du dabei den "richtigen" Rat von Deinem Anwalt... - von inaktiver User 07.07.19, 19:53

                Antwort kommentieren
              2. Anonymus
                09.07.2019, 10:51:31

                2

                Das habe ich ja auch getan! Jetzt vor kurzem kam das erste Vergleichsangebot von VW und das entspricht genau dem Urteil des LG vor 16 Monaten, das ich in erster Instanz gewonnen habe. Doch zwischenzeitlich hatte ich noch enorme Wartungs-,Reparatur- und TÜV- Kosten, die nicht angefallen wären, wenn VW nicht in Berufng gegangen wäre. Die will VW mir nicht ersetzen. Auf unsere Vergleichsvorschläge in den letzten 15 Monaten ist bis dato noch in keinster Weise eingegangen worden. Erst fallen die Gebrauchtwagenpreise für Dieselfahrzeuge, auch aufgrund des VW Abgasskandals und dann orientiert sich das Vergleichsangebot nach den enorm gefallenen Gebrauchtwagenpreisen. Ich dachte immer die Vergleichsangbote von VW wären so attraktiv, dass man sie gar nicht abschlagen könnte. Das war wohl ein Trugschluß!

                Beitrag melden
                1. Ich hatte in erster Instanz sogar verloren. Wann ist denn Ihr Berufungstermin ? Wenn VW die Berufung fallen lässt, wäre dann das erste Urteil gültig ? Bin kein Jurist, da müssten Sie sich mit dem Anwalt besprechen. - von jagamichi 09.07.19, 12:11

                Antwort kommentieren
              3. inaktiver User
                16.01.2019, 18:03:00

                1

                Hallo darf ich fragen ob ihr mittlerweile euer Geld bekommen habt, oder wurde klage deswegen erhoben.

                Beitrag melden
                1. Anfang Januar kam das Geld endlich... - von ADAC Mitglied AnjaW1 16.01.19, 19:44

                2. noch in der frist -inkl. verzugszins oder nach einreichung der klage - von inaktiver User 16.01.19, 19:48

                Antwort kommentieren
              4. inaktiver User
                23.01.2019, 21:43:27
                Bearbeitet

                1

                Ihr Lieben, danke für die Hinweise hier über den Verzug der Bezahlung; ggf. kann man die bekannten EUR 5001 der "Veröffentlichungs-Vertragsstrafe" hier auch einbauen für Verzug der Bezahlung :) Schickt Eure Anwälte los, aber VOR der Unterzeichnung !

                Beitrag melden
                  Antwort kommentieren
                1. StefanG.
                  06.03.2019, 14:51:17

                  1

                  Hallo zusammen, morgen ist es bei mir zwei Wochen her, dass ich meinen Wagen abgegeben habe. Ich hoffe es dauert nicht so lang wie bei euch!

                  Was mich interessiert. Wurden im Nachhinein irgendwelche Mängel an euren Wagen festgestellt? Mängel, die euch nicht bekannt waren, um dann den Preis zu drücken?

                  Gruß Stefan

                  Beitrag melden
                  1. Hallo Stefan,
                    darauf bin ich sehr gespannt. Habe sicherheitshalber beim TÜV ein Rücknahmegutachten machen lassen, damit man mir nicht hinterher mit hohen Abzügen kommt. Und wie war es bei Ihnen ?
                    Gruss, Michi
                    - von jagamichi 26.03.19, 22:19

                  2. Hallo Michi,
                    ich habe meinen Wagen am 21.02. abgegeben und habe bis heute keine Zahlungsaufforderung wegen irgendwelcher Mängel bekommen. Wie MonicaK bereits erwähnte, muss dies einen Monat nach Rückgabe erfolgen, also wird da nichts mehr kommen. Zumal der Wagen technisch völlig in Ordnung war.
                    Gruß Stefan
                    - von StefanG. 27.03.19, 08:15

                  3. Mängel hätten im Übergabeprotokoll bei der Abgabe erfasst werden müssen. Sonst kann ja jeder kommen und was behaupten. Meinen Tiguan hatte ich im Schneegestöber die 300km zum Händler gefahren. Außen salzverkrustet und innen nicht gereingt. Die Abnahme dauerte 2 Minuten und wurde vom Händler HiWi unterschrieben. Stand auch nirgends, dass ich den VW gesaugt und poliert zurück geben muss. - von inaktiver User 02.04.19, 11:38

                  4. Wolf64, Du hast prinzipiell recht. Aber was steht in Ihrer Vergleichsvereinbarung ? - von jagamichi 02.04.19, 14:21

                  5. Das streitgegenständliche Fahrzeug darf keine erheblichen Unfallschäden oder sonstige erhebliche Schäden aufweisen. Falls Unfallschaden Nachweis über Reparatur einer VW Werkstatt. Keine An/Um/Ausbauten, außer Standhzg und Anhängerkupplung vom Fachbetrieb.

                    Auf dem VTI Bogen lassen sich Schäden eintragen. Wer da keine Schäden drauf stehen hat, der sollte im nach hinein keinen Schadensbericht bekommen.
                    - von inaktiver User 02.04.19, 16:59

                  6. Hallo zusammen,
                    ich hätte gedacht die Rücknahme macht eine Mechaniker/Meister und hängt den Wagen zumindest mal an einen Tester. Aber nein, es war eine nette junge Dame im hautengen Kleid, die normalerweise im Büro sitzt. Sie hat nur geschaut ob der Wagen auffällige Beschädigungen hat, mehr nicht. Dann wurden die Kennzeichen ab gemacht - die ganze Sache hat nicht mal 2 Minuten dauert.
                    - von StefanG. 03.04.19, 08:05

                  Antwort kommentieren
                2. inaktiver User
                  02.04.2019, 09:05:29

                  1

                  Scheint System zu haben diese Methode! Ich habe meinen VW Ende Januar beim ursprünglichen Händler zurückgegeben. Der Berechnungsbogen wurde ausgefüllt und auch per Email an VW weitergeleitet. Der Zahlungstermin (2 Wochen) ist Mitte Februar verstrichen, der endgültige Zahlungstermin (nochmal 2 Wochen) ebenfalls verstrichen. Anfang März wurde die Klage an VW angedroht, Ende März wurde Klage erhoben. Laut meinem Anwalt lässt sich der Laden nicht pfänden, da es eine Firma ist und keine Person. Jetzt muss das Gericht in Braunschweig die Klage prüfen, dann verlangen die wieder Geld, damit die Klage angenommen wird und erst wenn das geklärt ist fangen die an was zu unternehmen. Laut meinem Anwalt ersticken die in Klagen. Mal sehen ob und wann die sich zur Überweisung durchringen können. Zum kotzen was die sich erlauben. Ich habe kein Auto mehr und kann mir kein neues kaufen, da das Geld fehlt. Stehen da schon Protestierer vor dem Werkstor in Wolfsburg?

                  Beitrag melden
                  1. Hallo Wolf,

                    auch ich habe bis dato noch kein Geld erhalten. Alle Drohungen waren bis dato erfolglos.

                    Ich habe letzten Donnerstag eine E-Mail an VTI in der ich meinen Unmut und Drohungen nochmals aufgelistet habe, erfasst. Gestern hat sich ein Mitarbeiter der VTI, natürlich anonym, telefonisch gemeldet. Er meinte, es liege im kein Abrechnungsbogen vor und deshalb konnte bisher kein Geld überwiesen werden. Er würde sich nun aber bemühen, das Anliegen klären und auf alle Fälle noch diese Woche bei mir melden.

                    Na dann bin ich mal gespannt, ob er das ernst gemeint hat oder wieder nur heiße Luft war.

                    Grüße
                    - von Robi 02.04.19, 10:19

                  2. Hallo Wolf,
                    Ihr Fall ist interessant. Das wäre dann eine Vertragsverletzung. Meine Anwältin hat den von mir unterschriebenen Abrechnungsbogen ebenfalls weitergeleitet.
                    Was meinen Sie aber mit dem ersten Zahlungstermin (nach 2 Wochen) und dem endgültigen (nach 4 Wochen) ?
                    - von jagamichi 02.04.19, 14:32

                  3. Ist bei mir im Vertragstext so niedergeschrieben. Zahlung innerhalb 2 Wochen, spätestens nach 4 Wochen. Seit der 2 Wochenfrist läuft bei mir der Strafzins von 4,xx % p.a. - von inaktiver User 02.04.19, 16:46 Bearbeitet

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                3. inaktiver User
                  02.04.2019, 11:27:42

                  1

                  Hallo Robi. Anscheinend fährt dein Anwalt eine ganz andere Nummer als meine Kanzlei. Das Auto einfach beim Händler abstellen, ist schon komisch bzw fahrlässig. Irgendetwas sollte ja vereinbart sein und unterschrieben werden. Die jetztige Klage konnte ja auch nur eingereicht werden, da man sich auf den ausgefüllten Bogen beziehen kann. Auf was sonst?! Wie will dein Anwalt Klage einreichen? Auf was will er sich denn beziehen?

                  Ob der VTI jetzt die Knie schlottern, wage ich zu bezweifeln. Ich denke die überweisen erst, wenn eine bestimmte Schmerzgrenze erreicht ist. Und die kennt niemand. Falls es doch klappt, sag mal Bescheid. Dann werde ich es auch mal versuchen. Leider ist Braunschweig etwas weit weg von mir. Sonst würde ich da mal hin fahren und mal mit denen reden.

                  Beitrag melden
                  1. Das meine ich auch. Ohne Nachweis ? Abmeldung ? Schlüssel ? - von jagamichi 02.04.19, 14:35

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                4. ADAC Mitglied MichaelS19
                  29.05.2019, 10:30:22

                  1

                  So, jetzt hat es auch mich erwischt. Am 30.04.2019 das Auto beim Händler abgegeben, Abrechnungsbogen erhalten und über RA an VTI. Fristablauf war gestern und was ist? NIX!!! Das "neue" Auto steht schon beim Händler, der Urlaub ist gebucht, dazu noch ein Notartermin in BellaItalia und kein Auto. Meine Kanzlei hat mir nicht viel Mut gemacht, sie werden "anmahnen". Ich ärgere mich gerade extremst, dass ich mich auf den Vergleich eingelassen habe.

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                    Antwort kommentieren
                  1. nilaja
                    17.06.2019, 11:54:00

                    1

                    Darf ich mal nachfragen, wie lange Ihr alle auf die Gegenunterschrift von VW gewartet habt. Wir haben den Vergleich am 31. Mai unterschrieben. Dem Autohaus liegt sogar schon der Abrechnungsbogen vor. Nun warten wir auf die Gegenunterschrift auf dem Vertrag. Würden gerne neues Auto kaufen, trauen uns aber nicht so recht, solange die Unterschrift noch nicht vorliegt.

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                      Antwort kommentieren
                    1. inaktiver User
                      17.06.2019, 14:01:56

                      1

                      Hallo nilaja, bei uns wurde der Vergleich seit. unseres Anwalts unterz. und durch die Anwälte der Gegenseite genau 3 Kalendertage später. Das längste war bei uns - es dauerte ca. 2 Wochen - bis wir wußten, bei welchem Händler wir es zurückgeben sollen ... da scheint es wirklich sehr, sehr chaotisch zuzugehen, daher ist das da wohl untergegangen. Ggf. die Rückgabe trotzdem starten, da die Willensbekundung ja eindeutig ist - aber da hat der eig. Anwalt das letzte Wort !!! Rein interessehalber - welches Auto wollt ihr bestellen? Bei uns wurde es das erste Elektro-Auto, nachdiversen Probefahrten der Hyundai Kona electric. Viel Erfolg :)

                      Beitrag melden
                      1. Es wird wohl ein Skoda Kodiaq werden - von nilaja 17.06.19, 17:11

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                    2. inaktiver User
                      19.06.2019, 19:31:24

                      1

                      Heureka, Geldeingang! Fzg. zurückgegeben Anfang Mai, nach 4 Wochen nochmal v. Anwalt ein Schreiben mit Klageandrohung sowie Fristsetzung von ein paar Arbeitstagen inkl. Forderung von Verzugszinsen. 41 Tage nach Abgabe d. Fzg. ist die Vergleichssumme auf unserem Konto (gem. Anwalt kommen noch ein paar Eur Verzugszinsen dazu). Damit haben wir ca. das Doppelte d. Marktpreises erzielt (bezogen auf den Händler-einkaufspreis). Wünsche Euch alles, alles Gute, einen professionell agierenden Anwalt, sowie ein bisschen Geduld - es lohnt sich :) Weit. Fragen gerne per pn.

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                      1. Anonymus
                        07.07.2019, 22:34:55

                        1

                        Ich habe jetzt endlich zwei Vergleichsangbote bekommen.Das erste wäre die Rückgabe meines Fahrzeuges unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung. Beim zweiten könnte ich mein Auto behalten und würde zusätzlich noch eine Summe ausbezahlt bekommen. Doch beide Angebote können mich nicht wirklich überzeugen. Habt ihr eigentlich auf Anhieb ein so attraktives Angebot bekommen, das ihr nicht ablehnen konntet oder hat sich das dann auch noch unendlich hingezogen bis es für euch gepasst hat? Vielleicht habe ich auch nur ein zu hohes Anspruchsdenken.

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                        1. Stelle Deine Forderungen und warte dann auf die Antwort. Das ging vor dem Gerichtstermin dann ganz fix. - von jagamichi 09.07.19, 07:47

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                      2. Anonymus
                        09.07.2019, 12:44:54

                        1

                        Der Berufungstermin steht in den Sternen. Der Fall liegt seit Mai 2018 beim OLG. Ein Verhandlungstermin ist bis dato nicht absehbar. In Bayern scheint dies übliche Praxis zu sein. Begründet wird dies mit der Vielzahl von Fällen. Wenn ich so nach NRW oder andere Bundesländer sehe, werden dort ständig irgendwelche Beschlüsse oder teilweise Urteile verkündet.

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                        1. inaktiver User
                          30.11.2018, 09:10:46

                          0

                          Hallo Sharan 7N, danke für Deine Nachricht, Ich habe vergangenen Montag mit einer Dame der Geschäftsleitung von VW telefonisch Kontakt gehabt. Sie hat mir versichert das Geld sei angewiesen, müsste bis Ende der Woche auf meinem Kono sein. Bis heute kein Eingang. Dieselbe Aussage hatte mein Autohändler schon vor Wochen erhalten. Ich würde zugerne an die Öffentlichkeit gehen über die einschlägigen Medien, wenn ich nur wüsste wie. Gruß Oberstetter

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                          1. inaktiver User
                            06.12.2018, 10:48:55

                            0

                            Hallo Sharan, ich wünsche Dir dasselbe, vor Allem Erfolg bei Deinen nächsten Schritten. Auch ich wollte nach Anfrage bei meinem Anwalt an die öffentlichen Medien gehen, habe allerdings von meinem Anwalt darauf keine Reaktion erhalten. Ich werde auf jeden Fall jetzt noch versuchen Schadensersatz für die nicht gerechtfertigte Verzögerung zu bekommen. Grüße Oberstetter

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                            1. anre82
                              02.01.2019, 20:41:39

                              0

                              Hallo! Ich habe dasselbe Problem. Ich habe Anfang Oktober mein Auto abgegeben und bisher keine Zahlung erhalten. Meine Anwaltskanzlei, über die das gelaufen ist, meldet sich auch nur selten auf meine Anfragen.

                              Ich hätte auch wirklich Lust, das Ganze wieder rückgängig zu machen, da ich mir völlig verarscht vorkomme.

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                              1. Hallo Anre82, hast du inzwischen das Geld erhalten? Wie lange hat es gedauert? Ich würde es auch am liebsten rückgängig machen. Vergleich 30.8. unterschrieben, auto 30.9. abgegeben, seitdem warten wir... Frech war, dass weiter Raten abgebucht wurden, die haben wir rückgebucht. Anewaltskanzlei nicht erreichbar, fühlen uns so richtig verarscht und im Stich gelassen :-( - von tappzi 07.11.19, 23:02

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                            2. ADAC Mitglied AnjaW1
                              16.01.2019, 20:50:29

                              0

                              Welche Frist meine Anwaltskanzlei gesetzt hat, weiß ich nicht. Darüber habe ich keine Infos bekommen. Klage wurde aber definitiv nicht eingereicht. Verzugszinsen wurden seitens der Kanzlei keine gefordert. Letztendlich war ich dann auch nur froh, als das Geld endlich kam.

                              Wie lange wartest du schon?

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                              1. inaktiver User
                                16.01.2019, 20:52:44

                                0

                                6 Wochen Frist läuft nächste Woche aus

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                                1. Robi
                                  12.03.2019, 15:28:56

                                  0

                                  Hallo zusammen,

                                  seit der Rückgabe meines Autos sind 6 Wochen vergangen, bis dato keine Überweisung erhalten. Die Frist ist seit 2 Wochen abgelaufen. Als ich vor zwei Wochen meinen Händler gebeten habe mir den VW Abrechnungsbogen zukommen zu lassen, teilte mir dieser mit, dass er bis dato noch Abrechnungsbogen erhalten hat und somit kann auch keine Überweisung bzw. Abwicklung stattfinden. Trotz mehrmaligen mahnen durch meinen Anwalt hat sich bis heute nichts getan.

                                  Mein Anwalt ist diese Woche noch im Urlaub. Sollte das Geld bis zum 15.03.2019 nicht eingehen, werde ich gegen VW Klagen und bis zum bitteren Ende gehen.

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                                  1. StefanG.
                                    13.03.2019, 09:48:56

                                    0

                                    Hallo Robi, du hast deinen Wagen zurückgegeben, ohne das deinem Händler der Vergleich + Abrechnungsbogen vorlag???

                                    Ich habe erst einen Termin zur Rückgabe vereinbart, als mein Händler den Abrechnungsbogen bekommen hatte. Wir haben ihn ausgefüllt und mein Händler hat ihn am selben Tag per Mail an die VTI geschickt.

                                    Gruß Stefan

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                                    1. Siehe meine Antwort - von jagamichi 26.03.19, 15:29 Bearbeitet

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                                  2. jagamichi
                                    26.03.2019, 15:32:54

                                    0

                                    Hallo, ich kann die Antwort von StefanG. nur bestätigen. Ich gebe mein Fahrzeug übermorgen zurück und habe vorher beim Händler nachgefragt, ob der elektronische Abrechnungsbogen (Excel-Datei) vorliegt. Die Datei wird ausgefüllt, ausgedruckt und von mir unterschrieben. Natürlich bekomme ich eine Kopie. Bestimmte Unterlagen muss ich auch noch per E-Mail verschicken. Ich werde auch den Abrechnungsbogen einscannen und absenden. Da ich umsatzsteuerpflichtig bin, muss ich VTI eine Rechnung schreiben.

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                                    1. Hallo zusammen,

                                      Danke für die Info. Wie bereits erwähnt, sollte ich laut Anwalt das Auto am 27.01.19 abstellen und nichts unterschreiben. Ich war auch etwas verwundert und hatte deshalb gleich Fotos vom Auto beim Händler gemacht sowie mir vom Händler ein selbst erstelltes Schriftschatz unterschreiben lassen. Als ich nach 3 Wochen den Händler nach dem Abrechnungsbogen gefragt habe, hatte er diesen noch immer nicht erhalten. Seither hat der Anwalt mehrmals gemahnt - keine Antwort der Gegenseite.

                                      Ich habe nun meinen Anwalt gebeten die Zahlung gerichtlich anzuordnen sowie Verzugszinsen und ggfs. andere kosten geltend zu machen.
                                      - von Robi 26.03.19, 15:55

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                                  3. Robi
                                    02.04.2019, 14:39:23

                                    0

                                    Na ja, ich habe die Anweisungen meines Anwalts beachtet. Natürlich hab ich mich über den Ablauf gewundert und habe vor Ort beim abstellen das ganze mir Fotos dokumentiert und den Händler per Mail darüber nochmals informiert und hingewiesen, dass ich von ihm keinerlei Bestätigung erhalte habe, mein Anwalt war dabei in CC.

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                                    1. inaktiver User
                                      05.04.2019, 11:23:43

                                      0

                                      Wer von euch konnte denn den Prozess durch ein Telefonat mit VW oder VTI beschleunigen? Gibt es da Ansprechpartner? Meine Kanzlei geht wohl den Dienstweg über das Gericht und das dauert mir einfach zu lange. Oder war mal einer vor Ort, um mal mit dem Verein zu reden?

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                                      1. Versuche es mal hiermit:
                                        ProjectDiesel-Abrechnungsbogen@freshfields.com
                                        ProjectDiesel-PAW@freshfields.com
                                        sonderteam-vergleiche@volkswagen-vds.de
                                        - von jagamichi 08.04.19, 22:57 Bearbeitet

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                                    2. kenan1206
                                      01.05.2019, 12:18:56

                                      0

                                      Hallo zusammen,

                                      bei mir ist die 4 Wochen Frist abgelaufen und das Geld habe ich immer noch nicht bekommen. Habe jetzt erstma eine Email geschrieben an: sonderteam-vergleiche@volkswagen-vds.de, welches auf dem Abrechnungsbogen stand. Was denkt ihr, wie lange ich warten soll, bevor ich wieder meinen Anwalt einschalte?

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                                      1. Die meisten hier befinden sich im Rechtsstreit mit der beklagten Partei, da helfen weder e-mail (und schon gar keine Telefonate), da diese keine gerichtliche Beweiskraft haben. Meine Erfahrung zeigt, sofort den Anwalt machen lassen, da die beklagte Partei im Moment mit den vielen tausend Fällen der Rückabwicklung komplett überfoderdert scheint und diejenigen zuerst bearbeitet, wo noch mehr Schaden droht - also durch anwaltl. Rechtsschritte - diese Priorisierung scheint noch zu funktionieren... - von inaktiver User 02.05.19, 09:56

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                                    3. jagamichi
                                      02.05.2019, 09:31:43

                                      0

                                      Hallo, bei mir lief die Frist ebenfalls am 30.4.19 ab. Ich habe eine E-Mail an VTI & Freshfields geschickt und nochmals zur Zahlung bis zum 3.5.19 aufgefordert. Dazu Androhung rechtlicher Schritte über meinen Rechtsanwalt und natürlich Einforderung von Verzugszinsen in Höhe der Dispozinsen meiner Bank (11,16 %). Falls das Geld bis Freitag nicht auf dem Konto ist, wird sofort mein Anwalt tätig.

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                                      1. Die meisten hier befinden sich im Rechtsstreit mit der beklagten Partei, da helfen weder e-mail (und schon gar keine Telefonate), da diese keine gerichtliche Beweiskraft haben. Meine Erfahrung zeigt, sofort den Anwalt machen lassen, da die beklagte Partei im Moment mit den vielen tausend Fällen der Rückabwicklung komplett überfoderdert scheint und diejenigen zuerst bearbeitet, wo noch mehr Schaden droht - also durch anwaltl. Rechtsschritte - diese Priorisierung scheint noch zu funktionieren... - von inaktiver User 02.05.19, 09:55

                                      2. Klar. Da werde ich auch nicht lange fackeln. - von jagamichi 05.05.19, 23:17

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                                    4. Tantali
                                      05.05.2019, 22:50:41

                                      0

                                      Wartezeit 85 Tage mit Klageandrohung und Klage, von Abgabe bis Geldeingang.

                                      Beitrag melden
                                      1. Und das Ergebnis ? Wenigstens Zinsen herausgeklagt ? - von jagamichi 05.05.19, 23:16

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                                    5. jagamichi
                                      10.05.2019, 10:46:14

                                      0

                                      VTI hat bezahlt. Ein paar Tage zu spät, aber ich bin jetzt zufrieden. Das war's dann.

                                      Beitrag melden
                                      1. Ist gut. Ich habe auch stellen Antrag bezahlen bis 4 Wochen und per post senden Mein Antrag zu Rechtsanwalt Beklagte. Ich warte Antwort. Wenn kein Antwort muss gehen nach LG Gericht. - von Aleks61 24.11.19, 18:23

                                      Antwort kommentieren
                                    6. inaktiver User
                                      11.05.2019, 16:17:05

                                      0

                                      Wann hast Du den exaten Erstattungsbetrag erfahren - d. entspr. Felder d. Abrechnungsbogens b. Rückgabe-Händler war ja diesbzgl. ausgeblendet :(

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                                      1. Hallo Udo,
                                        bei mir stand der Erstattungsbetrag auf dem Abrechnungsbogen und es wurde exakt der Betrag ausgezahlt wie angegeben. Das Feld dürfte nicht ausgeblendet sein.

                                        Gruß
                                        Stefan
                                        - von StefanG. 13.05.19, 11:04

                                      2. Oh, da haben die unterschiedl. Rücknahme-Händler wohl versch. Versionen des Excel-Arbeitsmappe... nach heutiger tel. Rücksprache hat er bei allen abgewickelten Fällen immer so ein xls gehabt mit dem ausgegrautem Feld für den Betrag. In meinem Vergleich steht auch, dass der Händler auch keine Kenntnis erlangen darf über den Inhalt (was er täte, wenn er den Betrag sehen würde). Vllt. hängt das damit zusammen? Da muß jetzt wohl oder übel der Anwalt wieder aktiv werden... - von inaktiver User 13.05.19, 16:07

                                      3. Hallo Udo,
                                        das der Händler keine Kenntnis erlangen darf, kann gut sein. Allerdings müsstest du ja auch den Abrechnungsbogen bekommen haben? Und wenn du den Kilometerstand und die restlichen Informationen einträgst, müsste dir der Betrag angezeigt werden?!

                                        Gruß
                                        Stefan
                                        - von StefanG. 15.05.19, 10:27

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                                    7. inaktiver User
                                      15.05.2019, 11:01:40

                                      0

                                      Nein, habe ich nicht bekommen - von wem hast Du das bekommen? Den Anwalt habe ich schon gefragt, Antwort steht noch aus. VG :)

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                                      1. Meinem Anwalt wurde der Vergleich + Abrechnungsbogen zugesendet und er hat es an mich weitergeleitet.

                                        Gruß
                                        Stefan
                                        - von StefanG. 15.05.19, 11:11

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                                    8. inaktiver User
                                      29.05.2019, 11:30:57

                                      0

                                      Lieber Michael, willkommen im Club. Ärger bringt nix 😉Frag Deinen Anwalt ob er gleich Klage einreicht, da die andere Partei ja im Verzug ist.

                                      Und geh md. Vergleich (als Forderung=Sicherheit) zu Deiner Hausbank und hol Dir dort 'nen Kurzzeit-Überbrückngskredit f.d. neue Auto. Letztlich haben sie bisher b. jedem gezahlt, nur halt ein paar Wochen zu spät ... Die Kreditkosten kann der Anwalt ggf. gleich mit einklagen. "Geduld zu haben ist besser, als ein Held zu sein; und sich selbst beherrschen ist besser, als Städte zu erobern!" Sprüche 16:32 HFA https://bible.com/bible/73/pro.16.32.HFA

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                                      1. inaktiver User
                                        19.06.2019, 18:20:05

                                        0

                                        Oh, konzerntreu ... kam für uns nach all den Erfahrungen erstmal nicht in Frage ;) Auch wenn wohl alle irgendwie "gedreht" haben ... wir machen als E-Autofahrer gerade nette Pionier-Erfahrungen, zB. was öffentl. Stromtankstellen betrifft :)

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                                        1. Anonymus
                                          29.06.2019, 11:56:22

                                          0

                                          Hallo zusammen, ich habe euere Beiträge nun schon seit Wochen verfolgt,mich aber erst heute angemeldet. Ich bin auch ein Betroffener und bei mir ziehen sich die Vergleichsverhandlungen nun schon seit einem Jahr hin. Was ich hier lese lässt mich zweifeln,ob ich überhaupt einem Vergleich zustimmen soll. Ich habe letztes Jahr im März in erster Instanz gewonnen, aber VW hat im Mai 2018 Berufung eingelegt. Seitdem liegt mein Fall beim OLG. Und es tut sich nichts.Weder vom Gericht noch bei VW. Hattet ihr auch alle schon die erste Instanz im Klageverfahren hinter euch oder hat VW euch schon vorher einen Vergleich angeboten? Ich hoffe mein Einstieg hier im Forum ist nicht zu langatmig und es ist keine Themaverfehlung. Gruß Anonymus

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                                          1. Hallo Anonymus, ja, ähnlicher Verlauf ... erste Instanz (LG), dann beim OLG Klageschrift eingereicht, plötzlich kam der Vergleichsvorschlag und etwas Verzögerung (nach Abgabe des Fzg.) die Erstattung (s. oben). Alles Gute & viel Erfolg :) - von inaktiver User 07.07.19, 19:50

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                                        2. jagamichi
                                          09.07.2019, 07:46:33
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                                          1. Aleks61
                                            14.11.2019, 10:10:07

                                            0

                                            Ich warte Unterschreiben Vertrag von VTI GmbH. 1 Woche, kein Antwort.

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                                            1. ADAC Mitglied GerhardK6
                                              02.12.2019, 16:36:32

                                              0

                                              Obwohl die Frage nach der Vergleichs-Zahlungsmoral von VW hier schon seit längerer Zeit im Raum steht und im Hinblick auf die/eure negativen Erfahrungen: auch ich habe dank einer versierten Kanzlei einen Vergleich mit VW abgeschlossen, und jetzt warte ich schon seit vier Wochen darauf, dass VW einen Betrieb benennt, bei dem ich mein Auto überhaupt zurück geben kann. Mittlerweile hat meine Anwaltskanzlei eine Klage wegen Fristüberschreitung angedroht, aber das scheint VW herzlich wenig zu beeindrucken. Wann bzw. ob ich die zugesagte Erstattung bekomme, steht in den Sternen und die Mogelpackung seit Anfang November in meiner Garage.. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

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                                              1. ADAC Mitglied HansH10
                                                04.12.2019, 18:27:52

                                                0

                                                Hallo, im Mai 2019 Vergleich unterschrieben. 3 Händler genannt. Ende Juli 19 fragliches Auto abgemeldet (dies auch meiner Kanzlei mitgeteilt) Ohne Rückfrage von VW einen Händler 25Km entfernt genannt bekommen. . Rückgabehändler wurde von meiner Kanzlei Ende August genannt. Ich sollte laut Rückgabehändler 150€ für den Transporter bezahlen. Habe ich nicht gemacht. Statt dessen meiner Kanzlei weitere 4 Händler in meiner nähe genannt. Altauto steht seit Ende Juli 19 in der Garage. Neuwagen auf der Strasse..... Im November meine Kanzlei gefragt was los ist, vor 5 Monaten Vergleich unterschrieben. Antwort sie schreiben die Gegenseite erneut an. Bin mal gespannt, laut Anzeige möchte mittlerweile mein Altauto zur Inspektion...

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                                                1. Aleks61
                                                  04.12.2019, 18:42:25

                                                  0

                                                  Wenn nach 4 Wochen ich nicht haben Geld von VTI, ich stellen neue Klage. Vergleich Vertrag Frist beenden zu 12.12.2019. Heute ich gestellt Erinnerung. Kein Geld keine Die Geheimhaltung in Vertrag. Weil Verletzt Vertrag nicht ich, VW aG. Vergleich Vertrag das ist Betrug von VW aG und das ist Die Versuche, bei Ihnen den Dieselmotor das Auto abzunehmen. Ich habe meinem Anwalt nachgeprüft. Sehr vergeblich. Ich bedauere darüber jetzt. Sich schön zu bekleiden, allen zuerst zu beginnen in LG.

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                                                  1. Aleks61
                                                    04.12.2019, 18:48:49

                                                    0

                                                    Ich warte nur 12.12.19. Auch kann man senden alle Dokumenten mit Vertrag zu TV oder zu Zeitung. Warum Wir mussen warten mehr 4 Wochen? Normale weise, VW aG erste muss bezahlen und dann nehmen Ihre Diesel Auto von uns. Z.b.: Wenn Sie Verkaufen ware in ebay, erste Sie warten Geld von Kaufer. Und nur dann senden Ware. Alle Firmen und Menschen arbeiten so in Deutschland. Jetzt ich habe keine Meine Auto und keine Geld von VW aG. Als es dachten unsere Anwälte?

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