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warum wird das tageslicht nicht verboten, das hat in dieser jahrszeit überhaupt nichts zu suchen.

ADAC Mitglied ThomasW9
12.01.2019, 18:20:22
Bearbeitet
  • Views 288
  • Antworten 3
  • Kommentare 1

warum wird das tageslicht nicht verboten, das hat in dieser jahrszeit überhaupt nichts zu suchen.

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    • Super-User Pana
      13.01.2019, 10:48:19

      1

      ja da gibts halt ein sehr großes Mißverständnis. Das Tagfahrlicht ist eingeschaltet, und dies ist auch gut so, wenn das Fahrzeug ohne Abblendlicht fährt, und nur dann. Entsprechend der Witterung (oder auch in Tunneln) haben wir aber die von dir bereits angesprochene Lichtpflicht, und dies bedeutet immer Abblendlicht oder ggf mindestens Standlicht bei (legal) eingeschalteten Nebelscheinwerfern.

      Die Lichtautomatik ist zudem in vielen Fällen nicht in der Lage, alle Lagen zu erkennen, wo das Abblendlicht eingeschaltet sein muss. Nebel zum Beispiel wird gar nicht erkannt, auch eine tief stehende Sonne nicht. Hier verlassen sich viel zu viel Leute auf eine Automatik mit Systemgrenzen, die hier weit überschritten sind.

      Und zu guter Letzt gibt e leider auch Fahrzeuge, wo erst auf den zweiten oder dritten Blick erkennbar ist, dass das Abblendlicht (von der Automatik) gar nicht eingeschaltet wurde. Mein Golf 6 ist so ein Fall, die Instrumentenbeleuchtung ist permanent aktiv und wiegt manche Fahrer in falscher Sicherheit. Mein Nissan dagegen hat nicht zu übersehende Kontrollleuchten für jeweils Stand- unn Abblendlicht, eine ideale Kontrolle über die Funktion der Automatik.

      Und ich denke, gerade im Winterhalbjahr ist es sowieso sinnvoll, permanent mit Abblendicht zu fahren, ebenso bei höheren Autobahngeschwindigkeiten und erst recht bei Regen. Die letzten beiden Situationen erkennt der Golf, nicht aber der Nissan trotz gleicher Ausstattung, und aktiviert hier ebenfalls das Abblendlicht

      Also, wie so oft gilt: Automatik ist ganz praktisch, TFL auch ist sehr sinnvoll, aber es ersetzt nicht das Abblendlicht in allen Situationen, wo Lichtpflicht gilt. Also: Anschnallen, und dann Hirn, Motor und Abblendlicht einschalten.

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      1. ADAC Mitglied IngoD
        13.01.2019, 00:40:11

        0

        Die meisten Fahrzeugführer sind heute ja noch nicht in der Lage, ihre Automatik umzustellen, wenn die Sicht durch Regen verringert wird. Und ein Bekannten, den ich vor geraumer Zeit mal ansprach, dass seine Rücklichter nicht gingen, antwortete er mir, er könne dies nicht verstehen, schließlich sei der Wagen mit Tagfahrlicht ausgerüstet und das müsse doch auch die Rückleuchten beinhalten... Und das war im Frühjahr.

        Jetzt noch den Fahrer/innen mitzuteilen, sie mögen das per Gesetz verordnete Tagfahrlicht der Fahrzeuge ignorieren und das normale Licht anschalten, das wird mindestens 75 % überfordern.

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        1. MartlS
          20.01.2019, 15:02:00

          0

          Diese Automatik-Schaltung hätte nie eine Zulassung bekommen dürfen. Die meisten habe gar keine Ahnung, dass die Automatik nicht in der Lage ist Schnee, Dämmerung oder Regen immer korrekt einzuschätzen und entsprechend das Licht ganz (inkl. Rücklicht) einschaltet. Einigen vertrödeln das Licht einschalten gerade wegen der Automatik des eingeschalteten Tagfahrlichtes, denn im Cockpit ist ja die Beleuchtung an und selber sieht man genug.

          Dieses System gehört verboten oder mit einem Update auf "Rücklichter AN / Cockpitbeleuchtung AUS" umprogrammiert. Das würde helfen...

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          1. Hi MartlS,
            bei einigen Fahrzeugmodellen (u.a. aus dem VW-Konzern) wird die Tacho-Beleuchtung mit abnehmender Umgebungshelligkeit immer dunkler, so dass am Ende nur noch die Zeiger rot beleuchtet sind. Das soll daran erinnern, das Abblendlicht manuell anzuschalten. In der Tat fehlt aber noch immer ein praxistauglicher Lichtsensor, der auch bei diesigem Wetter, leichtem Nebel etc. frühzeitig das Licht anschaltet. Bei modernen Autos mit Strom sparendem LED-Licht und automatischer Abschaltung nach Zündung aus kann man das ganze Winterhalbjahr das Licht angeschaltet lassen. Ciao Claus
            - von ADAC Experte Claus 21.01.19, 09:24

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