- 11K
- 16
- 9
Was hilft gegen Idioten auf der Autobahn?
Es regt mich total auf!!!! Heute war ich wieder der einzige, der Platz gemacht hat beim Stau für die Rettungsgasse. Hinter mir niemand, vor mir niemand. Darf ich hupen oder Lichtzeichen geben? Würde manchmal echt am liebsten aussteigen und zum Vordermann laufen.
Genau so wie die Mittelspurschleicher. Rechts niemand. Freie Bahn. Trotzdem stur mit 130km/h in der Mitte. Manche überholen und scheren dann dicht davor ein und fahren ganz rechts, aber hilft auch nix.
Gegen Deppen ist ja bekanntlich kein Kaut gewachsen, aber vielleicht hat hier jemand Ideen zur "Verkehrserziehung"?
Aloisius,
"Verkehrserziehung" ist nicht Ihre Aufgabe. Das überlassen Sie mal bitte denen, die dafür zuständig und vor allem berechtigt sind, sonst sind SIE nämlich ganz schnell nur noch zweiter Sieger. - von oldassbastard 02.10.17, 13:13 Bearbeitet
Ich bin Beruflich fast 10Jahre bei Einsätzen auf der Autobahn unterwegs gewesen und brauchte fast täglich ne Rettungsgasse um zur Unfallstelle zu kommen. Der Ignoranz mancher Verkehrsteilnehmer gibt keine Grenzen. Von der Aussage das ich ja nicht beweisen kann das ich wirklich zum Unfall muss, bis das man keinen Platz macht weil ja sonst andere einfach durch die Gasse fahren können, war alles dabei.
Das einfachste wäre wirklich das man alle Einsatzfahrzeuge mit Kameras Ausstattet und dann die Fahrzeug Halter zur Verantwortung stellt. Derzeit reicht ja leider ein Videos von hinten nicht, da man ja den Fahrer nicht erkennt. Ich glaube wenn sich das rumspricht mit den Kameras und wenn dann noch die ersten Bußgeldbescheide nach hause kommen, dann lernen die Leute daraus. - von ADAC Mitglied PatrickB 02.10.17, 13:20
Um noch ein Wort zu Ihrer eigentlichen Frage zu verlieren:
Ruhe und Gelassenheit! Lassen Sie die doch auf der Mittelspur schleichen... links überholen, mit ausreichendem Abstand wieder einscheren und wenn es die Verkehrslage zulässt gleich bis in die rechte Spur wechseln.
Falls Sie etwas mehr 'Action' brauchen geht natürlich auch Folgendes:
Außerhalb geschlossener Ortschaften (also in der Regel auf fast allen Bundesautobahnen) unter Beachtung des Sicherheitsabstands (Faustregel: 1/2 Tacho; also bei 130 km/h wären das ca. 65 m) hinter dem 'Delinquenten' herfahren und von Zeit zu Zeit (so alle 30-60 Sekunden) einmal(!) kurz die Lichthupe betätigen.
Das fällt dann nicht unter Nötigung, sondern 'Ankündigung eines Überholvorgangs (§5 STVO Abs. 5 Satz 1: "Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden." - von oldassbastard 02.10.17, 13:25