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Wie hilft der ADAC seinen Mitgliedern in Sachen Dieselskandal, überhöhter Kraftstoff-Mehrverbrauch?

Dieselleider
10.02.2018, 15:09:16
Bearbeitet
  • Views 4,6K
  • Antworten 3
  • Kommentare 1

Wie hilft der ADAC seinen Mitgliedern in Sachen Dieselskandal, überhöhter Kraftstoff-Mehrverbrauch?

In der motorweltausgabe 12/2016 beschreibt ADAC Juristin Frau Schattenkirchner zwar sehr ausgeprägt, was alles sein kann, nur wird auch im letzten Abschnitt des Artikels aufgezeigt, dass es für " Diesel- Normalfahrer" unmöglich erscheint auf Grund der hohen Beweiskosten zu einer Rückabwicklung des Vertrages zu kommen. In der Zwischenzeit ist über ein Jahr vergangen, geschenen ist von Seiten des ADAC so gut wie nichts. Ich habe mir im Juni 2016 einen Hyundai Tucson auf Grund der Angaben eines kombinierten Verbrauches von 4,6 Liter/100 km und der Aussage des Verkäufers, Sollte die blaue Plakette kommen, wär ihr PKW dabei. Mein Hyundai hat einen Verbrauch von min. 6.8 L ca. 40% zuviel, ich fahre normal, bin kein Raser und achte auf Geschwindigkeitsbeschränkungen, ca 12-15 000 Km/ Jahr. Auf meine Anfrage beim Händler wurde nur mit einem Achselzucken und, das kann ich mir nicht vorstellen geantwortet. Weiterhin habe ich vor kurzem gelesen, dass Käufer alter oder neuer PKW Diesel und Benziner nach Juni 2016 ihren Vertrag wiederrufen können, wenn er über eine Bank finanziert wurde und im Vertrag fehlerhafte Verbraucherinformationen auftauchen. Muss das erst eine Organisation wie Verbraucherritter.de publick machen? Leider habe ich auch hier nichts vom ADAC gehört oder gelesen. Ich bin ADAC-Mitglied seit über 30 Jahren, habe auch die letztjährigen Machenschaften einiger Herren der Führungsriege mit der Faust in der Hosentasche mitgetragen, jedoch hier geht es um zigtausende Mitglieder, welche jedes Jahr schön brav ihren Beitrag zahlen und jetzt können wir wohl erwarten, dass gehandelt wird, oder hängt der ADAC auch schon so stark am Tropf der Industrie, gleich welcher Art, wie die Mehrzahl unserere Politiker? In freudiger Erwartung au ein Lebenszeichen vom ADAC verbleibe ich mit freundlicen Grüßen ein Diesel-Leittragender. PS. Wäre schön wenn sie uns Mitgliedern einen guten Rat geben könnten wie wir uns zusammen mit dem ADAC verhalten können

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    •  ADAC ADAC
      12.02.2018, 16:44:10

      0

      Hallo Dieselleider,

      wir möchten deine aufgeworfenen Fragen gerne ausführlich beantworten: Das gemeinhin als „Widerrufsjoker“ bezeichnete Phänomen hat schon seit vielen Jahren in der Rechtsprechung Widerhall gefunden. Bekannt wurde vor allem der Widerrufsjoker bei Immobilienfinanzierungen, der den Gesetzgeber dazu veranlasste, bei fehlerhafter Belehrung das an sich zeitlich unbefristete Widerrufsrecht zum Schutz des Bankensektors bei Immobiliarkrediten nachträglich auf ein Jahr und 14 Tage zu begrenzen. Bei Mobiliarfinanzierungsverträgen – zu denen auch der finanzierte Autokauf gehört – steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Diese Zwei-Wochen-Frist beginnt aber nur zu laufen, wenn das Kreditinstitut die zahlreichen umfangreichen Belehrungspflichten erfüllt und dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen übermittelt hat. Verstößt der Unternehmer in relevanter Weise gegen seine Verpflichtungen, hat der Verbraucher ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht des Kreditvertrags mit dem auch der damit verbundene Kaufvertrag zu Fall gebracht wird. Ob eine Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ist oder nicht, kann regelmäßig nur durch eine intensive Prüfung der Kreditunterlagen beurteilt werden. Dabei ist auch zu beachten, dass sich die Formulare der Kreditinstitute zum Teil erheblich voneinander unterscheiden und auch über die letzten Jahre immer wieder Änderungen bei den Unternehmen vorgenommen wurden. Es gibt somit eine Vielzahl unterschiedlicher Formulare und Vorgehensweisen der Banken.

      Im übrigen informiert der ADAC auf seiner Homepage schon seit geraumer Zeit zu diesem Themenfeld, hier und allgemein zur Dieselproblematik hier . Auch weisen wir darauf hin, dass nur durch eine umfangreiche Prüfung der Vertragsunterlagen eine Einschätzung erfolgen kann, ob auch noch lange nach Abschluss eines Finanzierungsvertrags ein Widerrufsrecht für einen Verbraucher besteht. Nach unserem Kenntnisstand gibt es in Sachen VW Abgasskandal erst wenige Urteile von Landgerichten, die in Sachen Widerrufsmöglichkeit zu unterschiedlichen Auffassungen kamen. Dort ist folglich noch überhaupt nichts entschieden, im Zusammenhang mit den Finanzierungen bei anderen (Hersteller-)Banken gibt es noch überhaupt keine Entscheidungen. Jedenfalls ist eine individuelle Unterlagenprüfung sinnvoll, um die Chancen für das Bestehen eines Widerrufjokers einschätzen zu können.

      Wie sich der ADAC in der Dieselproblematik politisch positioniert und welche Forderungen er an Gesetzgeber, Kommunen und Hersteller richtet, kannst du übrigens hier in unserem Community Kommentar nachlesen. Viele Grüße

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      1. Dieselleider
        12.02.2018, 22:02:04

        0

        Danke für die schnelle Antwort. Dies ist mir alles bekannt, nur wer prüft die Unterlagen? Macht das der ADAC oder der ADAC Verkehrsrechtschutz? Viele Grüße

        Beitrag melden
        1. Hallo Dieselleider, ADAC Mitglieder haben die Möglichkeit, eine rechtliche Erstberatung zu Fragen rund um Auto, Straßenverkehr und Reise in Anspruch zu nehmen. Hierfür stehen nicht nur die ADAC Clubjuristen in München, sondern auch ein Netz von ca. 600 frei praktizierenden ADAC Vertragsanwälten in Wohnortnähe zur Verfügung. Die Erstberatung – deren Kosten im ADAC Mitgliedsbeitrag enthalten sind - umfasst ein erstes Gespräch zur Einschätzung der Rechtslage und zu den Erfolgsaussichten eines etwaigen weiteren Vorgehens.
          Eine umfassende Prüfung von Unterlagen (z. B. Kreditunterlagen inkl. Widerrufsbelehrungen) geht über die Clubleistung „Erstberatung“ hinaus. Daher kann ein Rechtsanwalt – auch ein ADAC Vertragsanwalt – dem Ratsuchenden hierfür eine Beratungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Rechnung stellen.
          Im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung sollte mit dieser abgeklärt werden, ob die entstehende Gebühr von der Versicherung übernommen wird. Viele Grüße
          - von  ADAC ADAC 13.02.18, 12:42

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